Zwangsvollstreckung in Erbschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lost hope
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#1

15.02.2017, 10:30

Hallo Miteinander,

habe mal wieder ein Problem. Und zwar:

Wir haben eine Schuldnerin, die eine Erbschaft gemacht hat. Deren Anwältin hat meinem Chef gegenüber bestätigt, dass es tatsächlich eine Erbschaft gibt, mehr aber nicht. Keine Ahnung, ob der Großonkel aus Hamburg, die Tante aus Stuttgart oder der Vater aus München sie beerbt hat. Auch kenne ich nicht die Höhe, noch wohin das Erbe geflossen ist. Die Schuldnerin verneint die Erbschaft. Der beauftragte Gerichtsvollzieher schob mir jetzt ein Vermögensverzeichnis vom letzten Jahr unter. Da hier die Zeit drängt, hier meine Frage:

Kann mir jemand sagen, wie ich herausfinden kann, welches Nachlassgericht zuständig ist und wohin das Erbe geflossen sein könnte. Ich bin noch nicht so lange im Job und meinen Kolleginnen ist so ein Fall noch nicht unter gekommen.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
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AliceImWunderland
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#2

15.02.2017, 10:49

Ich würde jetzt eine erneute Abgabe der VA beantragen. Die Bestätigung der Erbschaft durch den Anwalt der Schuldnerin reicht als Begründung aus.

Du kannst zwar beim Nachlassgericht erfragen, wer Erbe geworden ist, jedoch müsstest du dafür wissen, wer der Erblasser ist und wo er zuletzt gewohnt hat. Ohne diese Infos kommst du beim Nachlassgericht nicht weiter.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
lost hope
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#3

20.02.2017, 11:45

Komme leider erst heute zum Antworten:

Lieben Dank für die schnelle Antwort. :thx

Ich hoffe, ich bringe die Anwältin damit nicht in Bedrängnis (Schweigepflicht usw.) :-?

Liebe Grüße
lost hope
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#4

19.06.2017, 17:00

Hallo nochmal in gleicher Angelegenheit!

Habe beim GV die neuerliche Abgabe der VA beantragt mit dem Hinweis, dass bekannt und bestätigt wurde, dass eine Erbschaft angefallen ist. Der GV teilte mir dann lapidar mit, dass die Schuldnerin bei ihm im Büro vorsprach und mitteilte, dass sie erstmal für 2 Monate Verwandte in Deutschland besucht und den Termin zur Abgabe der VA nicht wahrnehmen könne. Der GV verlegte den Termin sodann, trotz meinem Hinweis auf den Verdacht der "Erbschaftsverschleppung" auf zwei Monate später *grummel*.

Nach zwei Monaten fand dann der Termin statt mit dem Ergebnis, dass die Schuldnerin die bislang vehement bestrittene Erbschaft zugab, sogar mitteilte, dass sich diese auf € 80.000,00 belaufen hätte, sie einen anderen Rechtsanwalt mit € 12.500,00 bezahlt habe, einem Bekannten (wie wir wissen Ihr Lebensgefährte) ein Darlehen in Höhe von € 50.000,00 zurück bezahlt hat und mit dem Rest eine zweimonatige Reise nach Indien und Thailand unternommen hätte, da eine OP anstehe und sie den Ausgang nicht kenne. Vom Geld wäre nix mehr da. Nunmehr ist sie erneut nach Thailand abgedüst und das Darlehen an den "Bekannten" doch sehr zweifelhaft.

Kann mir jemand sagen, wie ich hier jetzt vorgehen kann?

Ein Weg wäre wohl, Insolvenzantrag zu stellen, das Darlehen anzuzweifeln und dem Gericht die genaue Prüfung des "gewährten" Darlehens zu überlassen. Ist dies so möglich oder weiß jemand vielleicht noch eine andere Möglichkeit? :kopfkratz

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!

Lieben Dank schon vorab
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#5

20.06.2017, 09:14

Mit einem Insolvenzantrag schneidest du dir selbst ins Fleisch. Wenn das Inso-Verfahren eröffnet wird, dann kannst du gegen die Schuldnerin nicht mehr vollstrecken.

Ich würde als erstes eine Strafanzeige stellen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Strafanzeige nachgeht, dann werden die schon das dubiose Darlehen des Lebensgefährten und ihren angeblichen Urlaub in Deutschland (wegen dem der VA-Termin verschoben werden musste) überprüfen. Das wäre jetzt die einzige Möglichkeit, die mir so auf die Schnelle einfällt. Und auch die kostengünstigste.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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