Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch, wo ein noch nicht abgerechnetes Brutto-Gehalt durchzusetzen ist bzw. im Vorwege wohl erst einmal die Abrechnung des Brutto-Gehalts selbst, damit ein Netto-Betrag, mit dem sich arbeiten lässt, herauskommt. Ich selbst hatte bislang immer nur mit reinen Netto-Forderungen zu tun und habe auch im Forum zu dem Thema leider nichts finden können.
Weiß jemand vielleicht, wie hier vorzugehen ist, damit die Abrechnung des Brutto-Gehalts erfolgt und ein Netto-Betrag erreicht wird????
Ganz vielen lieben Dank schon mal im Voraus
ZV-Hase
Zwangsvollstreckung Brutto-Gehalt
- cappie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 25.09.2006, 11:07
- Beruf: ReNo Gehilfin
- Software: Phantasy (DATEV)
schau mal hier ... vielleicht hilft dir das weiter
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19 ... ght=brutto
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19 ... ght=brutto