Zwangsvollstreckung Brutto-Gehalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ZV-Hase
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#1

23.07.2008, 07:59

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch, wo ein noch nicht abgerechnetes Brutto-Gehalt durchzusetzen ist bzw. im Vorwege wohl erst einmal die Abrechnung des Brutto-Gehalts selbst, damit ein Netto-Betrag, mit dem sich arbeiten lässt, herauskommt. Ich selbst hatte bislang immer nur mit reinen Netto-Forderungen zu tun und habe auch im Forum zu dem Thema leider nichts finden können.

Weiß jemand vielleicht, wie hier vorzugehen ist, damit die Abrechnung des Brutto-Gehalts erfolgt und ein Netto-Betrag erreicht wird???? :roll:

Ganz vielen lieben Dank schon mal im Voraus

ZV-Hase
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cappie
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#2

23.07.2008, 09:00

schau mal hier ... vielleicht hilft dir das weiter

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19 ... ght=brutto
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