Zwangssicherungshypothek sinnvoll?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
rosa

#1

26.05.2008, 14:23

ui schon mein zweiter Thread für heute :oops:

ich habe von Grundstücksbelastungen leider sehr wenig Ahnung:

hab hier gerade das Vermögensverzeichnis vom Schuldner bekommen... allgemein nix zu holen ABER

er ist 1/2 Miteigentümer von einem Grundstück
weiter steht da, dass ca 250.000 € Grundschulden von zwei Banken das Grundstück belasten...

ich habe keine Ahnung, ob es dann überhaupt Sinn bringt, eine Zwangssicherungshypothek einzutragen

da steht bei Größe "ca 500m²" aber vom Wert des Hauses habe ich keine Ahnung....

der Antrag kostet ja auch... ist es überhaupt sinnvoll? wie schätzt ihr sowas ab?
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Smilie
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#2

26.05.2008, 14:25

Also ich würde auf jeden Fall die Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Die Kosten halten sich in Grenzen und auf diese Weise ist die Forderung zumindest schon mal gesichert. Andere Vollstreckungsmethoden kannst Du dann immer noch machen.
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#3

26.05.2008, 14:26

Wenn sich die Möglichkeit schon mal bietet, würde ich sie immer nutzen.
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Ernie

#4

26.05.2008, 14:26

Zuerst würde ich mal einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern.

Manche Schuldner wissen tatsächlich gar nicht, was so alles um sie herum geschieht (Zwangsverwaltung etc.).

Danach würde ich entscheiden!
Gast

#5

26.05.2008, 14:26

Also wenn da jetzt schon Grundschulden drinstehen von € 250.000,00, dann müssen die vor euch bedient werden, bevor ihr überhaupt dran seit.

Zuckt einer der beiden Gläubiger, die vor euch stehen, dann geht ihr leer aus. Aber ..... die Grundschulden werden ja wahrscheinlich in den letzten Jahren abgetragen worden sein und werden daher nicht mehr in voller Höhe bestehen.

Ich würde für den Mandanten ausrechnen, was das an Gebühren und Gerichtskosten ausmacht und den Mandanten fragen, ob er überhaupt ne Hypothek haben möchte.

Solltet ihr die Hypothek eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung beantragen, müsst ihr nicht zwingend befriedigt werden, sondern nur die Gläubiger vor euch.

An Deiner Stelle würde ich dem Mandanten das genau so erklären und dann den Mandanten entscheiden lassen.

Viel Glück
rosa

#6

26.05.2008, 14:28

Zuerst würde ich mal einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern.

Manche Schuldner wissen tatsächlich gar nicht, was so alles um sie herum geschieht
ok stimmt das mache ich
Ich würde für den Mandanten ausrechnen, was das an Gebühren und Gerichtskosten ausmacht
uff das müsste ich auch erstmal raus finden... :)

danke schonmal
jenniver
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#7

26.05.2008, 14:30

Immi hat geschrieben:weiter steht da, dass ca 250.000 € Grundschulden von zwei Banken das Grundstück belasten...
Ich würde erst mal die beiden Banken anschreiben, um herauszufinden, wie hoch deren Forderungen noch sind.
rosa

#9

26.05.2008, 14:41

ich wollte GRAD fragen, ob die mir das sagen....
jupp du hast doch ahnung davon, ist die regel "immer eintragen" oder sollte ich das schon prüfen vorher?? ich weiß nicht was das kostet....
Gast

#10

26.05.2008, 14:51

Die Gebühren entstehen nach Nr. 3309 VV RVG.

Denk bitte an den Gegenstandswert. Der muss höher als EUR 750,01 sein
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