Zwangssicherungshypothek sinnvoll?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

26.05.2008, 14:57

GB-Auszug anfordern, um festzustellen, welche Belastungen tatsächlich da sind.
Danach kannst du wieder auf die Sache zurückkommen.
Natürlich muss beachtet werden, was Preussi geschrieben hat.
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Di
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#12

26.05.2008, 15:04

Ich würde aber mit der Eintragung nicht ganz so lange warten, denn wenn der Schuldner Inso anmeldet, bezahlt ihr die Eintragung und die Löschung...
Liebe Grüße
Diana :wink1
rosa

#13

26.05.2008, 15:21

Denk bitte an den Gegenstandswert. Der muss höher als EUR 750,01 sein
ich darf also erst eine Hypothek eintragen wenn meine Forderung mind. 750,01 € beträgt??
Gast

#14

26.05.2008, 15:22

Jepp, wobei hier von der Hauptforderung gesprochen wird. Dabei werden die Zinsen und andere Kosten nicht berücksichtigt.
rosa

#16

26.05.2008, 15:38

ok also es geht um einen kfb über gut 2000 euro, stellt sich also dann nicht die frage hier.... aber ich nehme den GW doch aus ALLEM oder? also wie bei ner Inso,anmeldung zb oder nicht?
jenniver
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#17

26.05.2008, 15:44

Genau, GW aus allem, wie bei anderen ZV-Maßnahmen.
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Smilie
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#18

26.05.2008, 15:45

Genau. Kann nur :zustimm.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Jupp03/11

#19

26.05.2008, 16:11

Aus der Hauptforderung nebst Kosten.
rosa

#20

26.05.2008, 16:14

Aus der Hauptforderung nebst Kosten.
also OHNE zinsen?? also doch nicht so wie bei ZV?!
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