Zwangsollstreckung
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Ich habe von der GV (die in Mutterschutz geht) ein Schreiben bekommen da schreibt sie, dass wir einen entsprechenden Antrag unter Beifügung der Vollstreckungsunterlagen und aktueller Forderungsaufstellung bei der GV-Verteilerstelle beim AG einreichen sollen und das wir die Fortzetzung der ZV beantragen können. Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, in dem Fall ist das ein neuer Auftrag. Mit neuen Gebühren.pennyjenny04 hat geschrieben:Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?
Und zum Merken: bitte bei späteren anderen ZV-Maßnahmen immer die Kosten der vorangegangenen Maßnahmen (eure wie auch GVZ und Gericht und was sonst noch) mit geltend machen, Belege (in Kopie) beifügen, fertig.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Vielen lieben Dank für die Antworten :* dann mach ich mal nen neuen Auftrag