Zwangsollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Juty
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#11

21.06.2017, 08:51

... muss die ZV nicht vom GV (bzw. hier die Vertretung) fortgesetzt werden? Diese wird m.E. doch nur unterbrochen, durch die gütliche Einigung, aber nicht beendet...
pennyjenny04
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#12

21.06.2017, 11:58

Ich habe von der GV (die in Mutterschutz geht) ein Schreiben bekommen da schreibt sie, dass wir einen entsprechenden Antrag unter Beifügung der Vollstreckungsunterlagen und aktueller Forderungsaufstellung bei der GV-Verteilerstelle beim AG einreichen sollen und das wir die Fortzetzung der ZV beantragen können. Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?
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icerose
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#13

21.06.2017, 13:16

pennyjenny04 hat geschrieben:Ich hab gedacht ich müsste einen neune ZV-Auftrag machen?
Ja, in dem Fall ist das ein neuer Auftrag. Mit neuen Gebühren. ;)
Und zum Merken: bitte bei späteren anderen ZV-Maßnahmen immer die Kosten der vorangegangenen Maßnahmen (eure wie auch GVZ und Gericht und was sonst noch) mit geltend machen, Belege (in Kopie) beifügen, fertig.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
pennyjenny04
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#14

21.06.2017, 13:41

Vielen lieben Dank für die Antworten :* dann mach ich mal nen neuen Auftrag :)
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