Auch wenns jetzt peinlich wird:
Habe eine Urteilsausfertigung gegen Eheleute (gesamtschuldnerisch) und möchte ZVA machen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein ZVA für beide zusammen reicht? Habe ja auch nur eine Urteilsausfertigung. Wenn ich für beide getrennt einreiche, dann hab ich bei einem Antrag kein Originalurteil zur Hand.
Aber die Kosten für den ZVA und die eV fallen nur einmal an?!
Die Frage ist mir echt peinlich, aber wir machen so selten ZVA...
ZVA gegen Eheleute?!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Es reicht ein ZV-Auftrag (Schuldner zu 1)..............Schuldner zu 2))aber ich glaube, dass ich die Kosten für jeden Schuldner einzeln abrechnen darf. Würde meine Hand dafür aber nicht ins Feuer legen...
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne
Ja, du kannst gegen beide zusammen vollstrecken.
Die Gebühren fallen doppelt an =)
Mach dir nichts draus... Geholfen wird dir hier gerne
Die Gebühren fallen doppelt an =)
Mach dir nichts draus... Geholfen wird dir hier gerne
So, und wat nu?! Ein Auftrag, ok. Aber Kosten nun doppelt oder einmal?! HILFE!!!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
- petramaus
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So seh ich das auch, 2 Schuldner = 2 mal Gebühren. Spielt da keine Rolle ob die verheiratet sind oder nicht.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Super! Danke! Dann werd ich also einen Auftrag machen gegen beide gemeinsam aber die Kosten dann doppelt angeben.
Und wenns nicht passt wird sich schon einer (z. B. GVZ) beschweren...
Und wenns nicht passt wird sich schon einer (z. B. GVZ) beschweren...
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...