ZVA gegen Eheleute?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Bürozicke
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#1

10.12.2007, 15:22

Auch wenns jetzt peinlich wird:

Habe eine Urteilsausfertigung gegen Eheleute (gesamtschuldnerisch) und möchte ZVA machen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ein ZVA für beide zusammen reicht? Habe ja auch nur eine Urteilsausfertigung. Wenn ich für beide getrennt einreiche, dann hab ich bei einem Antrag kein Originalurteil zur Hand.

Aber die Kosten für den ZVA und die eV fallen nur einmal an?!

Die Frage ist mir echt peinlich, aber wir machen so selten ZVA... :oops:
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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yvonne26
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#2

10.12.2007, 15:24

Es reicht ein ZV-Auftrag (Schuldner zu 1)..............Schuldner zu 2))aber ich glaube, dass ich die Kosten für jeden Schuldner einzeln abrechnen darf. Würde meine Hand dafür aber nicht ins Feuer legen...
Lieben Gruß

Yvonne
StineP

#3

10.12.2007, 15:25

Ja, du kannst gegen beide zusammen vollstrecken.

Die Gebühren fallen doppelt an =)

Mach dir nichts draus... Geholfen wird dir hier gerne
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Di
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#4

10.12.2007, 15:25

Also ich würde einen ZVA machen, da die Eheleute Gesamtschuldner sind!
Die Kosten fallen nur einmal an
Liebe Grüße
Diana :wink1
Bürozicke
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#5

10.12.2007, 15:30

So, und wat nu?! Ein Auftrag, ok. Aber Kosten nun doppelt oder einmal?! HILFE!!!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
jenniver
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#6

10.12.2007, 15:31

:zustimm Stine, ein Auftag, aber 2 Schuldner also 2 x Kosten
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Di
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#7

10.12.2007, 15:33

Oh sorry, hatte grad n ganz blöden Denkfehler!
Natürlich doppelte Kosten...
wie dumm von mir :augenreib
Liebe Grüße
Diana :wink1
Bärchen

#8

10.12.2007, 15:46

:zustimm
2 Gebühren da 2 Schuldner
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petramaus
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#9

10.12.2007, 16:08

So seh ich das auch, 2 Schuldner = 2 mal Gebühren. Spielt da keine Rolle ob die verheiratet sind oder nicht.
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Bürozicke
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#10

10.12.2007, 16:12

Super! Danke! Dann werd ich also einen Auftrag machen gegen beide gemeinsam aber die Kosten dann doppelt angeben.

Und wenns nicht passt wird sich schon einer (z. B. GVZ) beschweren...


:thx
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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