ZVA gegen Eheleute?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#21

03.01.2008, 10:53

Ich würde sagen: 2 Titel also auch zwei ZV-Aufträge! Für jeden Schuldner extra! Musst nur aufpassen wenn einer zahlt, dann muss der Betrag bei beiden Schuldnern abgezogen werden, weil sie ja Gesamtschuldner sind.
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rena
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#22

03.01.2008, 11:31

Hmm, klingt auch logisch.

Hab grad allerdings ma mit nem GVZ gesprochen. Der sagt praxisüblich und völlig ausreichend ist ein ZV-Auftrag, wenn man gegen beide vollstrecken will.
Man lernt nie aus ;)

Allerdings hab ich das grad ma im Programm ausprobiert, ich bekomm da ja 2 x die Gebühren, da 2 Schuldner. RA-Micro zeigt mir aber nur einmal die 0,3 Gebühr an und ich kann das da in der ZV nicht ändern....

Wie geht das dann???
HIMI
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#23

03.01.2008, 12:07

Wenn beide zusammenwohnen machst Du einen Vollstreckungsauftrag gegen beide Schuldner zusammen. RA-Micro berechnet Dir trotzdem 2x die Gebühren.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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rena
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#24

03.01.2008, 13:05

Vielen Dank HIMI!

Bei RA-Micro hab ich grade erfahren, dass ich die Eheleute getrennt als zwei Adressen im Foko anlegen muss, damit das mit den zwei Gebühren passt. Muss man ja auch erst einmal wissen :wink:

Edit:

Grade versucht, zeigt mir in dem Fenster der ZV trotzdem nur 0,3 an. Was mache ich falsch??
HIMI
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#25

03.01.2008, 18:10

schau doch mal, was in den Stammdaten steht. Dort müssen zwei Namen stehen. Dann klappt das mit der Gebührenberechnung bei der ZV auch richtig.

Es stimmt, daß das Programm weiterhin 0,3-er Gebühr anzeigt. Wenn Du aber den Auftrag fertig gemacht hast, kannst Du in der Kostenaufschlüsselung sehen, daß dort "Gebühren für zwei Schuldner" oder so steht. Wenn das da nicht steht, schicke mir mal einen Screenshot von FOKO und Gebührenteil, dann sehen wir weiter.
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rena
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#26

03.01.2008, 19:29

Jaaa, du hattest recht, es hat funktioniert. Bist ein Schatz!

Ich hätte zu diesem Komplex noch ein paar Fragen. Hab darüber nachgedacht und mittlerweile nen Knoten im Kopf. Evtl. kann mir jemand sagen, ob das so stimmt, was ich mir zusammengereimt hab?

1.
Fallbeschreibung wie oben, Eheleute als Gesamtschuldner. Aber ich mache keinen ZVA, sondern nen Pfüb.

Also da kann ich z.B. das Bankkonto des Ehemannes allein pfänden. Somit ist klar, im Foko taucht nur der Ehemann auf und die Gebühr entsteht einmal und ich mache einen Pfüb. Genauso verhält es sich, wenn ich das Bankkonto der Ehefrau pfänden würde.

Wie siehts allerdings aus, wenn ich das gemeinschaftliche Bankkonto der Eheleute pfände? Dann mache ich doch trotzdem auch wie beim ZVA nur einen Pfüb mit einmal 15 € GK, im Foko tauchen beide Schuldner auf und ich erhalte auch 2 x die Pfüb-Gebühr oder? Macht das RA-Micro auch selber dann die 0,6?

Und wie sehen meine Fokos aus? Brauch ich für alle drei Pfübs ein separates Foko? Also eins wo nur Ehemann aufgeführt, eins wo nur Ehefrau aufgeführt und eins wo beide als Schuldner drinstehen. Positionen müssten doch in allen 3 Fokos gleich sein, weil beide für alle ZV-Maßnahmen haften. Also Gebühr für Pfändung Ehefrau darf ich im Foko des Ehemannes und im gemeinschaftlichen Foko drinstehen, da Gesamtschuldner oder? Muss nur bei Zahlung dann aufpassen?




2.
Ich habe 2 Gesamtgläubiger und mache z.B. einen ZVA oder einen Pfüb.

Dann müsste doch auch hier jeweils ein Antrag ausreichen oder?

Aber wie sieht das mit den RA-Gebühren aus? Also nachdem es diesmal sozusagen zwei Auftraggeber sind, bekomme ich die ZV-Gebühr nebst Auslagen und Mwst. z.B. ja nicht 2x wie bei 2 Schuldnern, sondern ich habe eine Erhöhung der Gebühr. Hier bin ich echt gestolpert, aber ist das richtig so? Also ich habe nicht 2x die gleiche Abrechnung, sondern eine Gebühr erhöht sich. Das ist ja schon ein Unterschied, auch wenns im Endergebnis eigentlich gleich bleibt (entweder ich hab 2x die 0,3+Ausl.+Mwst. oder ich habe 0,6+Ausl.+Mwst., müsste ja bei beiden Fällen das Gleiche rauskommen oder)????

Wäre super, wenn sich das jemand durchlesen würde :oops:
Zuletzt geändert von rena am 03.01.2008, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
Nauja

#27

03.01.2008, 19:46

2)

Du schreibst einfach:

...
Gläubiger zu 1)
...
Gläubiger zu 2)

= 1 ZV-Antrag ;)

Anstatt 2 Gebühren (weil 2 Gegner) gibt es hier lediglich die Erhöhung der einen Gebühr ;)
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rena
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#28

03.01.2008, 19:49

Vielen Dank fürs Lesen Nauja, Punkt 2 erledigt.

Wobei das Endergebnis schon gleich sein müsste bei den Gebühren oder?
Nauja

#29

03.01.2008, 19:49

Bei 1) grübel ich noch...

Zunächst mal denke ich 1 PfÜb reicht aus. Jedoch frage ich mich, warum nur 1mal Gerichtskosten anfallen sollen, RA-Kosten aber 2mal.... grübel...
Nauja

#30

03.01.2008, 19:52

rena hat geschrieben:Wobei das Endergebnis schon gleich sein müsste bei den Gebühren oder?
In deiner Fallkonstellation ja.
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