ZV Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaoyten
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#1

18.05.2016, 09:48

Guten Morgen! Ich bin neu hier und freue mich, mitmachen zu können ;)

Habe direkt eine Frage, in einer der Akten hier habe ich ein VU, der Beklagte wurde verurteilt, 3.500 Euro Zug um Zug gegen Herausgabe eines Pkw zu zahlen. Leider bin ich ein Newbie in Sachen ZV (Theorie vom FaWi-Kurs ist auch schon lange her) und frage mich, wie man mit dem neuen Formular Zug um Zug Vollstreckung beantragen kann? Und muss ich vorher noch irgendwas machen? Chef hat leider auch keinen Plan ...

LG!
Pitt
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#2

18.05.2016, 12:31

Wurde der Annahmeverzug bereits im Titel festgestellt?
Meiner Meinung nach müsstest Du den Antrag auf "Zug um Zug"-ZV frei unter Modul O formulieren.
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Cindi
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#3

19.05.2016, 08:30

Wenn Ihr bereits einen Beleg über darüber habt, dass das Auto dem Gegner erfolglos angeboten wurde, dann kann direkt gepfändet werden. siehe auch § 756 und § 765 ZPO
refaoyten
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#4

19.05.2016, 12:10

Danke für die Antworten! Wir haben den Schuldner vor Einleitung des Klageverfahrens mal außergerichtlich dazu aufgefordert, zu zahlen und das Auto wieder abzuholen. Reicht das? Ich würde das sonst noch mal mit Fristsetzung für die Zahlung nachholen und gleich zwei oder drei Termine zur Abholung vorschlagen. Das Gericht hat leider nichts ins VU geschrieben, Zahlung und Herausgabe Zug um Zug und das war´s.
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Anahid
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#5

19.05.2016, 12:24

Weder das eine, noch das andere reicht aus, um den Verzug festzustellen. Der Fehler liegt bei Eurem Klageantrag. Ihr hättet beantragen müssen, festzustellen, dass der Beklagte sich in Annahmeverzug befindet. Dieser Antrag wäre aufgrund der vorgerichtlichen Aufforderung auch unproblematisch gewesen.

Der Verzug kann nur durch öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Das sind Eure Schreiben nicht. Wenn also im Urteil kein Annahmeverzug steht, so muss jetzt die Zug-um-Zug-Vollstreckung durch den GV erfolgen. Erst wenn dieser da Auto angeboten hat und der Schuldner das nicht angenommen hat, bescheinigt Dir der GV den Annahmeverzug und dann kannst Du normal vollstrecken (Kontenpfändung etc.) ohne das Auto jedesmal wieder anbieten zu müssen.
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refaoyten
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#6

20.05.2016, 10:51

Oh je ... :-? Das hatte ich mir einfacher vorgestellt. :thx
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Anahid
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#7

20.05.2016, 12:54

Wäre auch ganz einfach, wenn Dein Chef die Klage richtig formuliert hätte. :mrgreen:
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Nicoletta
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#8

30.05.2016, 22:21

Hallo, ich.muss das Thema nochmals aufgreifen. Wie stellt ihr denn den Antrag mit dem neuen Formular!?

Lg
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Anahid
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#9

31.05.2016, 09:38

Den Hinweis, dass es sich um eine Zug-um-Zug-Vollstreckung handelt, würde ich unter K 5 eintragen.
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