ZV Vorgehensweise (Pfüb)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antonia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 10.06.2010, 12:56

#1

21.06.2010, 08:32

Hallo,
ich will einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss beantragen.
Hab hier eine komische Musterakte vorliegen.
Hier wurde erst ein Pfüb an das Amtsgericht geschickt. Dann wurde ein Dokument gefertigt mit Drittschuldnererklärungen. Dieses wurde dann im Nachgang zum Pfüb ans AG geschickt. Alles irgendwie komisch und schwer nachvollziehbar.

Wie mach ich´s denn richtig?
Ich schreibe ans AG einen Pfüb und füge Drittschuldnererklärungen gleich bei?
Was wird den Drittschuldnern dann zugestellt? der Pfüb UND die Drittschuldnererklärung?
Kann ich das auch beides in ein Dokument fassen (also Pfüb und Drittschuldnererklärung).

Hab das noch nie gemacht (also nen Pfüb beantragt) und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Wälze grad schon nen Musterbuch aber mir erschließt sich das Ganze irgenwie nicht.
Benutzeravatar
zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 501
Registriert: 29.09.2008, 15:08
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#2

21.06.2010, 08:47

was willst du den pfänden ?
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

21.06.2010, 09:01

Was für Drittschuldnererklärungen willst du denn beifügen? Die bekommst du doch erst nach Zustellung des Pfüb vom Drittschuldner. Du musst nur das entsprechende Kreuz im Pfüb machen bezogen auf § 840 ZPO.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 501
Registriert: 29.09.2008, 15:08
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#4

21.06.2010, 09:04

Pfüb in 3facher Ausfertigung an zuständige AG des Schuldners schicken - den Rest erledigt das Gericht und der GVZ
wir weisen in unseren Pfübs auf § 840 ZPO mit hin
Antonia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 10.06.2010, 12:56

#5

21.06.2010, 09:08

danke für die antworten!

Code: Alles auswählen

Du musst nur das entsprechende Kreuz im Pfüb machen bezogen auf § 840 ZPO.
Kreuz im Pfüb? Also wir haben keine Formulare, wo ich was eintrage. Ich würde halt ein Formular selber erstellen; also selbst ein Schreiben entwerfen (hab ja ein Musterbuch).

Was ich pfänden will?
Schuldner hat ein Konto, Rentenanwartschaften, Mietkaution gezahlt und bezieht ALG. Das will ich alles pfänden.

Weiß aber halt nur nicht wie, weil ich das noch nie gemacht habe.
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#6

21.06.2010, 09:12

als ein Tipp von mir:
Kaution wird schwierig, weil die meisten Vermieter das ja nicht heruasgeben wollen....
und ALG kommt drauf an welches erbekommt ud wie hoch, bei ALG II wird es schwierig, ist selten das die über die Freigrenze gehen....
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#7

21.06.2010, 09:12

Wenn du magst schick ich dir per Fax mal unseren Pfüb-Vordruck.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antonia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 10.06.2010, 12:56

#8

21.06.2010, 09:19

ach so, kostet das denn pro Drittschuldner Geld? Weil sonst könnt ich Vermieter und Arbeitsamt ja einfach probieren..

@ LuzZi: das wäre voll super! schick dir faxnr per Nachricht gleich rüber.

Kann ich Pfüb und Drittschuldnererklärung in einem Antrag stellen oder sind das "zwei verschiedene paar Schuhe"?
Spkie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 23.04.2010, 15:32
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellter
Software: Advoware
Wohnort: Rheinland-Pflaz

#9

21.06.2010, 09:22

naja die Kosten des Gerichtsvollziehers werden höher...
aber nicht die Gebürhen des RA....

Die Drittschuldnererklärung ist das, was z. B. das Arbeitsamt oder die Bank an dich abgegeben müssen
damit hast du eigentlich gar nichts zu schaffen....
Antonia
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 10.06.2010, 12:56

#10

21.06.2010, 09:25

In der Musterakte hier ist ein Schreiben "Drittschuldnererklärung"

An den Drittschuldner

fordern wir Sie gemäß § 840 ZPO auf, binnen zwei Wochen von der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie dieses Schreibens an zu erklären:

 ob und inwieweit Sie die Forderung als begründet anerkennen und ob Sie zur Zahlung an uns bereit sind;
 ob und welche Ansprüche andere Personen an der Forderung geltend machen;
 ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist;
 ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850 k Abs. 6 ZPO handelt.

Nur vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Sie nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO für den aus der Nichterfüllung der Verpflichtung entstehenden Schaden uns gegenüber haften.


Hier hab ich mich halt gefragt, ob das ein gesondertes Dokument sein muss, oder ob ich das mit in den Pfüb aufnehmen kann?

*verwirrtbin*
Antworten