ZV - Verjährung der Zinsen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dieJenny
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#1

09.09.2008, 17:46

Ich hab mal eine Frage an die ZV-Experten

Fall 1:
Wir wurden von dem Mdt beauftragt, Maßnahmen gegen die Verjährung der Zinsen in einer Sache von 2001 einzuleiten.
Mein derzeitiger Informationsstand ist, dass Schuldner in 03/08 erneut die EV abgegeben hat (Vermögensverzeichnis liegt noch nicht vor), die aktuelle Anschrift ist unbekannt. Wie würdet ihr hier vorgehen?

Fall 2:
Gleicher Auftrag von Mandant in anderer Sache. Mein Informationsstand ist soweit, dass ich eine Adresse vom Einwohnermeldeamt bekommen habe, laut Telefonbuch ist er aber in einer anderen Adresse im selben Orte wohnhaft. Wie würdet ihr hier vorgehen?

Reicht eine einfache Vollstreckungsandrohung (unter Zustellnachweis) aus um die Verjährung der Zinsen zu stoppen? Wenn ja, wonach richtet sich das (§§?).
Danke und schönen Feierabend Euch...
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Pepsi
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#2

09.09.2008, 17:59

:suche
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LuzZi
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#3

09.09.2008, 20:35

Ich stimme Pepsi da einfach mal zu ;)

Mit Threads über dieses Thema können wir uns hier wohl zupflastern.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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