Hallo zusammen kaum angemeldet, schon die erste Frage...
ich sitz gerade an einer ganz blöden ZV-Angelegenheit..
Folgender Sachverhalt:
Es soll ein Haftbefehl gegen einen e.K. vollstreckt werden. Nachdem der GV den mehrmals nicht angetroffen hat hab ich einen Beschluss nach § 758a ZPO beantragt und auch bekommen. Allerdings sagt der GV nach wie vor, er trifft den Schuldner nie an. Er hätte es schon mehrmals zu sämtlichen Tages- und Nachtzeiten und auch am Wochenende versucht, anscheinend würde der Schuldner ständig auf Baustellen unterwegs sein.
Weiß von euch jemand was ich hier noch machen könnte? Bin mit meinem Latein am Ende...
Danke schonmal
ZV - Schuldner nicht antreffbar
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Genau und dann mit einem Beschluss nach § 758a ZPO zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen die Verhaftung versuchen
Aber kommst Du nicht auch irgendwie anders weiter? Haben die Drittauskünfte keine Konten ergeben?
Aber kommst Du nicht auch irgendwie anders weiter? Haben die Drittauskünfte keine Konten ergeben?
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Den Beschluss hatten wir ja schon. Unser Mdt hat jetzt die Kontodaten ausfindig machen können jetzt versuch ichs mal über den PfüB