Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nata1105
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 06.01.2010, 12:48
#1
06.01.2010, 12:53
Hallo,
komme gerade zurück nach 10 Jahren in den Beruf der ReNo.
Wir haben einen Schuldner der eine Immobilie und ein Boot besitzt, wie bringt man das im ZV-Auftrag unter, müssen bestimmte Anträge gestellt werden?
Danke & MfG
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Ernie
#2
06.01.2010, 13:18
Willst Du Zugriff auf den Grundbesitz nehmen, kannst Du z. B. eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen. (§§ 864 ff. ZPO)
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gabrielle
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1051
- Registriert: 19.11.2008, 15:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#3
06.01.2010, 13:19
das Boot kannst Du im Wege der ZV pfänden; musst dies allerdings im ZV-Auftrag so genau wie möglich (auch mit Standort) beziffern.