ZV Sackgasse, Arbeitsstelle bekannt, aber Leiharbeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#31

26.01.2017, 13:12

geh lieber auf Nummer sicher und mach ein Begleitschreiben dazu. Und natürlich den Hinweis nochmal im Formular aufnehmen. Manches wird gern überlesen. :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Mariposa2
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#32

26.01.2017, 14:01

Ok, vielen Dank :knutsch
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Mariposa2
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#33

17.02.2017, 13:59

Ich könnte ausrasten. :motz :motz :motz

Ich hatte ja Ende Januar den ZV-Auftrag zur Abmahme der EV bei dem Freund der Schuldnerin gestellt. Ratenzahlungsvereinbarungen habe ich nicht angekreuzt, ergäbe vorliegend ohnehin keinen Sinn, zumal wie die Schuldnerin im November 2016 diesbezüglich bereits angeschrieben haben.

Jetzt habe ich soeben ein Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher bekommen, dass er der Schuldnerin eine Zahlungsfrist gegeben hat bis 17.03. Sollte sie bis dahin nicht zahlen oder sich nicht mit uns in Verbindung setzen, wird der Termin zur Abgabe der EV auf den 21.03.2017 bestimmt. Das heißt also, er hat sie noch nicht mal geladen oder? Ich bin so sauer. Wieso machen Gerichtsvollzieher so etwas? Ich habe das doch nicht angekreuzt und es sollte nach dem Verlauf der Angelegenheit doch klar sein, dass sie freiwillig nichts zahlt.

Jetzt hat die wieder einen Monat Zeit, abzuhauen und alles in die Wege zu leiten, dass sie über ihren Freund nicht zu laden sein wird. Soweit ich weiß, suchen die derzeit ja auch aktiv eine neue Bleibe :/.
samsara
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#34

20.02.2017, 08:27

Sh. § 802f ZPO
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Mariposa2
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#35

20.02.2017, 10:19

Das kann doch gar nicht sein. Gibt es da irgendwas, womit man das aushebeln kann? Ich ging davon aus, dass man das durch Ausschluss der Zahlungsgeschichten im ZV-Auftrag vermeidet. Es kann doch nicht sein, dass den Schuldnern - sorry - der Arsch gepudert wird und die wieder Zeit und Gelegenheit haben, sich zu verdrücken. Immerhin ist die vorliegende Schuldnerin bereits mehrfach untergetaucht und hat sich auch an Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsfristen nicht gehalten. Jetzt hat man sie mal, sie wird wieder vorgewarnt, dass bald der Gerichtsvollzieher wieder auftaucht bzw. eine Ladung schickt und sie kann sich erneut verkrümeln und der Typ sagt dann einfach "Nö, die wohnt hier nicht". Und alles wieder auf Anfang. Denn danach ist sie komplett verloren, anders komme ich nicht an sie ran.

Wie ich es hasse, dass hier die Schuldner so zuvorkommend behandelt werden.
samsara
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#36

20.02.2017, 10:22

Leider nicht. Erschwert wird es dann auch noch durch das neue Bundesmeldegesetzt. Hab bereits 3x keine Auskunft bekommen...
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Mariposa2
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#37

20.02.2017, 10:31

Ja, in Deutschland scheint Schuldnerschutz über Gläubigerinteressen gestellt zu werden. Traurig ist das.

Und irgendwelche Ordnungsgelder ins Gesetz zu schreiben für Leute, die sich nicht an- bzw. umgemeldet haben, ist auch mehr als witzlos, da sie ja untergetaucht und nirgendwo gemeldet sind und man ihrer demnach nicht habhaft werden kann :motz.

Diese Schuldnerin regt mich seit 2 Jahren maßlos auf.
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