ZV Sackgasse, Arbeitsstelle bekannt, aber Leiharbeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

16.01.2017, 14:32

Phuul hat geschrieben:Kriege ich darüber die aktuelle Arbeitsstelle heraus oder auch nur eine Adresse?
nee, das nicht, aber eventuell aktuelle Bankdaten. War nur ein Gedanke.
Zur Adresse: Kennst du nicht so ganz zufällig jemanden bei der Verwaltung des Objektes der alten Adresse? Dann könnte man die Dame vielleicht zwangsabmelden lassen und sie dann eventuell nocheinmal anzeigen. :kopfkratz
Wie wäre es, wenn du mal mit dem für die neue und nicht gemeldete Adresse zuständigen GV sprichst? Vielleicht geht er ja hin - dann muss er sie nur noch antreffen und kann hoffentlich alles pfänden, was er findet (Eigentumsvermutung). :mrgreen:
Nicht böse sein, ich denke hier nur laut. ;)
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Mariposa2
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#12

16.01.2017, 14:43

katuscha hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Ich habe M1 im Formular angeklickt. Darauf eingegangen wurde nicht. Es steht im Schreiben nur:

"Fehler aufgetreten. Fehlercode 18 (Ihr Auskunftsersuchen kann im automatisierten Verfahren nicht beantwortet werden, da eine aktuelle Anschrift in den Beständen der DSRV nicht gespeichert ist. Diese Auskunft ist kostenfrei.)
Das Auskunftsersuchen führte zu keinem Ergebnis, d.h, es konnte kein Schuldner ermittelt werden."
Wobei ich dazu sagen muss, dass ich eine bestimmte Reihenfolge angegeben habe. Der GVZ sollte erst die Adresse erfragen. Hätte er diese bekommen, hätte er vollstrecken sollen und die EV abnehmen sollen. Sofern er die Adresse nicht hat, hätte er nach M1 eben den Arbeitgeber erfragen sollen. Scheint aber wohl falsch gewesen zu sein, wie ich es formuliert habe (zuerst Auftrag L5, danach G3, sodann erst M 1 unter Berücksichtigung von M4).
Deswegen wirst Du wohl keinen Arbeitgeber erfahren haben. Da die Frage nach den Arbeitgeber dann gar nicht gestellt wurde.
Wie hätte ich es sonst formulieren sollen? :kopfkratz

Ich habe jetzt mit dem GVZ telefoniert. Dieser sagte mir, dass die Prüfung in Bezug auf den aktuellen Arbeitgeber nur dann geht, wenn man nachweisen kann, dass sie zur Abgabe der EV nicht erschienen ist. Die Tatsache, dass sie nicht anzutreffend war, wie es vorliegend der Fall ist, reicht dafür nicht aus. Und da ebendiese Voraussetzung hier nicht vorliegt, konnte auch keine entsprechende Anfrage bei der DRV gemacht werden. Das war mir so bisher leider nicht bekannt (bin auch keine ZV Koryphäe :oops: )

Das heißt ich bin offiziell in einer Sackgasse angelangt.

Er teilte mir mit, ich solle jetzt die EV abnehmen lassen unter der inoffiziellen Adresse, die uns vorliegt, damit wir die Voraussetzungen schaffen können, um diese Auskunft einzuholen. Das Problem ist, dass das die Adresse von ihrem Freund ist und sie dort mit Sicherheit nirgendwo auf dem Klingelschild steht. Na ja, Versuch macht kluch.
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#13

16.01.2017, 14:52

icerose hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Kriege ich darüber die aktuelle Arbeitsstelle heraus oder auch nur eine Adresse?
nee, das nicht, aber eventuell aktuelle Bankdaten. War nur ein Gedanke.
Zur Adresse: Kennst du nicht so ganz zufällig jemanden bei der Verwaltung des Objektes der alten Adresse? Dann könnte man die Dame vielleicht zwangsabmelden lassen und sie dann eventuell nocheinmal anzeigen. :kopfkratz
Wie wäre es, wenn du mal mit dem für die neue und nicht gemeldete Adresse zuständigen GV sprichst? Vielleicht geht er ja hin - dann muss er sie nur noch antreffen und kann hoffentlich alles pfänden, was er findet (Eigentumsvermutung). :mrgreen:
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Leider kenne ich da niemanden :(.

Ja, das hat mir der GVZ auch gesagt, dass ich den GVZ für die Adresse des Freundes anhauen und dort nochmal hinschicken soll. Ich wusste nicht, dass man wie wild irgendwelche Adresse angeben kann. Ich dachte immer, man müsste das nachweisen, dass sie auch da gemeldet ist. Na ja, man lernt nie aus.

Er sagte mir, ich solle jetzt beantragen, direkt die EV abzunehmen. Wie gesagt, ich will an ihren Arbeitgeber ran. aber ich muss auch wissen, ob vorher schon irgendwelche Pfändungen von anderen vorrangig sind. Die Dame ist mit Sicherheit hoch verschuldet, weshalb man dann abwägen muss. Aber das sind momentan nur Vermutungen.

Ich hatte auch schon darüber nachgedacht, ob man vielleicht einen Verhaftungsauftrag an der Arbeitsstelle machen kann, aber da sagte mir der GVZ, dass das nicht wirklich möglich ist, da man ihr Arbeitszeiten nicht kennt und der Gerichtsvollzieher die Dame und nicht kennt und nicht einfach da hinschlappen kann in der frohen Hoffnung, dass die Einsatzarbeitgeberin da mitspielt. Versuchen kann man es, aber das ist eher schwierig.
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#14

16.01.2017, 14:56

Phuul hat geschrieben:Ich wusste nicht, dass man wie wild irgendwelche Adresse angeben kann. Ich dachte immer, man müsste das nachweisen, dass sie auch da gemeldet ist. Na ja, man lernt nie aus.
ich wusste das auch nicht, hab es einfach versucht. :mrgreen:
War doch ein lieber GV, der dir jetzt gesteckt hat, was du tun musst/kannst. Der Arbeitgeber wiederum hat dann nämlich die aktuelle Adresse. Und der kann (bzw. muss, wenn der Pfüb da ist) auch sagen, ob bereits andere Pfändungen vorliegen.
Viel Erfolg dabei.
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#15

16.01.2017, 14:58

Phuul hat geschrieben: da man ihr Arbeitszeiten nicht kennt
das wäre dann ein Fall für einen Detektiv - aber nicht bei der verhältnismäßig geringen Summe. :sad:
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#16

16.01.2017, 15:00

Ja, der war wirklich nett und hat sich auch für mich Zeit genommen :)

Wenn ich jetzt einen neuen Vollstreckungsauftrag an die andere Adresse mache, kann ich dann eigentlich z. B. gleich den Auftrag mit den Steuerbehörden reinmachen und auch in Hinblick auf die DRV-Anfrage, sofern sie nicht kommt oder muss man dafür später einen separaten Auftrag machen? Wie formuliere ich das dann richtig, damit es nicht wieder Missverständnisse gibt?

Mir wäre ja ganz lieb, dass der neue GVZ dann direkt bei der DRV anfragt, sofern die Schuldnerin nicht zur EV kommt.

Ach mir schwirrt der Kopf :D

P.S. Ja, an einen Detektiv hatte ich auch schon gedacht, aber dafür sind die Summen wirklich viel zu niedrig :mrgreen:
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#17

16.01.2017, 15:06

Phuul hat geschrieben:Wenn ich jetzt einen neuen Vollstreckungsauftrag an die andere Adresse mache, kann ich dann eigentlich z. B. gleich den Auftrag mit den Steuerbehörden reinmachen und auch in Hinblick auf die DRV-Anfrage, sofern sie nicht kommt oder muss man dafür später einen separaten Auftrag machen?
Das kann gleich alles in einen Auftrag. Du kannst ihn bedingen, also die Auskunftsanträge nur für den Fall, dass sie nicht erscheint, stellen. Und dann halt angeben, wenn diese Aufträge aufgeführt werden müssen, dann zuerst den bei der DRV, danach den beim Bundeszentralamt für Steuern (du bekommst übrigens nicht nur Info über aktuelle Konten, sondern alle, die sie hat oder hatte. ;) So bin ich z. B. schon auf einen Bausparer gestoßen, den ich natürlich gekrallt hab. :mrgreen:
Klar ist ja, dass zuerst der Versuch der Abnahme der Vermögensauskunft unternommen werden muss.
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#18

16.01.2017, 15:12

icerose hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Wenn ich jetzt einen neuen Vollstreckungsauftrag an die andere Adresse mache, kann ich dann eigentlich z. B. gleich den Auftrag mit den Steuerbehörden reinmachen und auch in Hinblick auf die DRV-Anfrage, sofern sie nicht kommt oder muss man dafür später einen separaten Auftrag machen?
Das kann gleich alles in einen Auftrag. Du kannst ihn bedingen, also die Auskunftsanträge nur für den Fall, dass sie nicht erscheint, stellen. Und dann halt angeben, wenn diese Aufträge aufgeführt werden müssen, dann zuerst den bei der DRV, danach den beim Bundeszentralamt für Steuern (du bekommst übrigens nicht nur Info über aktuelle Konten, sondern alle, die sie hat oder hatte. ;) So bin ich z. B. schon auf einen Bausparer gestoßen, den ich natürlich gekrallt hab. :mrgreen:
Klar ist ja, dass zuerst der Versuch der Abnahme der Vermögensauskunft unternommen werden muss.
Ok, vielen Dank :knutsch

Dass man vorher die EV abnehmen lassen muss, ist eigentlich klar, aber wie soll man das machen, wenn sie nirgendwo erscheint? Das kann doch nicht sein, dass man einen Schuldner dann gar nicht mehr kriegen kann :(. Außerdem hatte sie bereits eine EV 2014 abgegeben. Es ist schlimm, was einem da für Steine in den Weg gelegt werden :motz ....

Es muss doch irgendwo was stehen, dass man diese Auskünfte trotzdem bekommen kann, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und nicht zu einem Ergebnis führten.

Ach wie ärgerlich.
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#19

16.01.2017, 16:18

Phuul hat geschrieben:Dass man vorher die EV abnehmen lassen muss, ist eigentlich klar, aber wie soll man das machen, wenn sie nirgendwo erscheint?
naja, das genau schafft ja die Voraussetzung für die Einholung der Drittauskünfte. ;)
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#20

16.01.2017, 18:21

icerose hat geschrieben:
Phuul hat geschrieben:Dass man vorher die EV abnehmen lassen muss, ist eigentlich klar, aber wie soll man das machen, wenn sie nirgendwo erscheint?
naja, das genau schafft ja die Voraussetzung für die Einholung der Drittauskünfte. ;)
Aber genau das sagte mir der Gerichtsvollzieher, reicht nicht. Der GVZ an der Adresse teilte mir ja mit, dass sie an der ursprünglichen Adresse, an der sie noch heute offiziell gemeldet ist, nicht anzutreffen war (unbekannt verzogen nach Aussagen einer Hausbewohnerin). Wenn sich bei der Adresse des Freundes herausstellt, dass sie dort ebenfalls nicht anzutreffend ist, kann sie dort auch nicht geladen werden und somit können die Voraussetzungen nicht geschaffen werden. Das sagte mir der Gerichtsvollzieher so. Er wollte mir nicht direkt sagen, dass wir dann eben das Nachsehen haben, aber darauf läuft es wohl hinaus.

Ich werde in meinem Vollstreckungsauftrag niederschreiben, dass zu der Wohnung eventuell nur das Klingelschild des Herrn X gefunden werden kann. Ich hoffe, dass mir der GVZ dann aber den Auftrag nicht um die Ohren haut, weil es ja praktisch nicht ihre Bude ist. Na ja, mal sehen.
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