ZV Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
wayona
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#1

02.09.2010, 14:07

hallo,

ich habe mal wieder ne für mich kniffelige ZV Akte auf dem Tisch.

nachdem die gegenseite ihrer pflicht aus dem ursprünglichen urteil auf vornahme einer nicht vertretbaren handlung nicht nachgekommen ist, hatten wir einen antrag gestellt nach 888 ZPO. diesem wurde stattgegeben. jetzt haben wir einen beschluß durch das gericht erhalten, in welchem dem antrag stattgegeben wurde und ein ordnungsgeld bzw. ersatzweise ordnungshaft festgesetzt wurde.

und nun? wie vollstrecke ich das? muß ich das erst noch an irgendwen zustellen? wenn ja, durch wen? kann mir hier jemand weiterhelfen?

vielen dank schonmal im vorab!
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Trynnchylld
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#2

02.09.2010, 14:15

Ihr könnt dies nur zugunsten des Landesoberkasse vollstrecken. Der steht ja das Ordnungsgeld zu.

Du kannst ganz normal vollstrecken, musst nur reinschreiben, dass du zugunsten der LOK vollstreckst und Gelder auch an diese zu zahlen sind. Die vollstreckbare Ausfertigung kannst du ja mit der Vollstreckung direkt zustellen.
Lieber Gruß, Trynn

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#3

02.09.2010, 14:17

also bringt mir das doch eigentlich überhaupt nichts oder? außer dass ich den schuldner damit ärger?
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Trynnchylld
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#4

02.09.2010, 14:21

Das ist ja der Sinn der Sache. Das Ordnungsgeld etc. dient ja dazu, dem Schuldner irgendeinen Nachteil anzudrohen, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Anders hast du ja keine Möglichkeit.

Andererseits ist das ja auch wiederum kein Anspruch von Euch, das Geld zu bekommen. Ihr wollt ja net das Geld, sondern dass er seiner Verpflichtung - die ja nur er erbringen kann - nachkommt.

Hat bei uns kürzlich in einer Sache super funktioniert. Schuldner bezahlte das Ordnungsgeld/Zwangsgeld und hat danach gehandelt. Zwar immer noch net vollständig, aber immerhin
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#5

02.09.2010, 14:22

okay. und wie muß ich das jetzt genau anstellen?
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#6

02.09.2010, 14:24

Was für ne Zwangsvollstreckungsmaßnahme planst Du?

Wie gesagt, du kannst eigentlich bei allem die normalen Vordrucke/Formulare/Vorlagen verwenden und schreibst beim Gläubiger halt dazu ...zu Gunsten der LOK...

Wenn du nen normalen ZVA machst, wurde ich ein kurzes gesondertes Anschreiben für den Gerichtsvollzieher dazu machen.
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#7

02.09.2010, 14:29

und die zustellung des beschlußes über das ordnungsgeld lasse ich gleichzeitig zustellen mit der zv-maßnahme? irgendwelche wartefristen oder dergleichen muß ich da nicht beachten?
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#8

16.09.2010, 11:00

zufällig jemand nen muster für so nen zv-auftrag mit ordnungsgeld/ordnungshaft?
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#9

16.09.2010, 16:00

Hätte nur was für einen PfÜb. Aber Du kannst das ungefähr so schreiben:

Beim Rubrum:

Gläubiger, Adresse blablabla
vertreten durch Euch blablabla
zugunsten der LOK...
- Gläubiger -

gegen

Schuldner, Adresse blablabla
- Schuldner -

... dann Deinen ganz normalen ZVA-Text ...

und zum Schluss würde ich einen zusätzlichen Satz mitaufnehmen:

"Wir bitten ausdrücklich zu beachten, dass die Zwangsvollstreckung zugunsten der LOK ... erfolgt und Zahlungen oder vereinnahmte Gelder ausschließlich an diese zu erstatten sind."
Lieber Gruß, Trynn

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#10

20.09.2010, 16:01

und für einen normalen ZV-Auftrag hat niemand ein muster?

wie kann ich den für eine nicht vertretbare handlung einen pfüb machen? pfüb geht doch nur für eine geldforderung oder meint die geldforderung in dem zusammenhang dann das ordnungsgeld?
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