ZV Ordnungsgeld/Ordnungshaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Trynnchylld
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#11

20.09.2010, 17:30

Wenn Du einen Titel auf eine nichtvertretbare Handlung hast, was hast du dann für Möglichkeiten, denjenigen zur Vornahme seiner Handlung zu bekommen???

Es wird ein Zwangsgeld gegen ihn festgesetzt. Wenn er sich auch weigert dieses zu bezahlen, muss das Zwangsgeld gegen ihn vollstreckt werden und dass kann wie eine normale Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung vorgenommen werden, nur dass nicht der Gläubiger Gelder vereinnahmen darf, sonder die Landesoberkasse.

Ein PfÜb kannst Du machen, um die Forderung durch eine Kontopfändung beizutreiben, sofern dir die Bankverbindung des Schuldners (desjenigen gegen den das Zwangsgeld vollstreckt werden muss) bekannt ist.

Soweit klar?
Lieber Gruß, Trynn

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wayona
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#12

21.09.2010, 08:29

ja langsam wird es klar ... also irgendwie könnte das meine lieblingsakte werden ... immer wenn ich denke, ich hab es verstanden ... erzählt mein chef irgendwelchen anderen kram, was er dazu meint und bringt mich wieder total durcheinander ... und wenn ich leider keine bankverbindung habe, mach ich eben nen normalen ZV-Auftrag - genau wie bei einer normalen geldforderung - nur dass ich eben das ordnungsgeld fordere und schreib da auch den satz drunter mit der landeskasse oder? und wie heißt der antrag für die ordnungshaft? kann ich den gleich alternativ mit stellen? wir gehen nämlich davon aus, dass die das geld nicht haben wird ... und machen wird sie die entsprechende handlung wahrscheinlich auch nicht ...
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