ZV nur aus Titel Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spicy
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#1

05.10.2009, 21:41

Hallo ihr Lieben!

Ist vielleicht eine magere Überschrift, es geht aber um folgendes:

Ich habe ein Urteil vorliegen, wonach der Schuldner verurteilt wurde, eine Wohnung zu räumen. Der Gerichtsvollzieher wurde seinerzeit auch durch den Gläubiger mit dem Urteil losgeschickt, jedoch hatte der Schuldner die Wohnung bereits verlassen. Die Wohnung wurde geräumt; es sind Kosten angefallen.

Es geht nun aber um die noch offenen Kosten. Einen KfB hat der Gläubiger - warum auch immer - nicht vorliegen. Habe lediglich das Urteil und die Kostenbelege. Die Kostenbelege reichen ja wohl nicht zur Vollstreckung aus, oder? :?:
Kann ich wohl das ursprüngliche Urteil samt Kostenbelege einreichen mit der Bitte um Vollstreckung wegen der Kosten? :?:

Was meint ihr?

LG, Spicy
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Spicy
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#3

05.10.2009, 22:00

:thx , Jupp03!
Kurz und bündig! :D Werde dann dem GVZ die Kostenbelege samt Titel schicken und ihm den Sachverhalt kurz erläutern. War mir nicht ganz sicher, ob das so durchgeht.
Vielen Dank!
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Bino
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#4

05.10.2009, 22:30

Den Sachverhalt brauchst Du nicht erläutern. Das ist ganz üblich und nichts Besonderes.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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d771072
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#5

05.10.2009, 22:36

Aber nur die Kosten der Zwangsvollstreckung. Die Kosten des Verfahrens müssen natürlich festgesetzt werden.

Dies nur, um Mißverständnissen vorzubeugen.
Spicy
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#6

06.10.2009, 19:47

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

:dankeschoen
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