zv-möglichkeiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Simmi
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#1

26.06.2012, 10:49

Guten morgen....
bin neu hier und sehr begeisterte Mitleserin.. hat mir schon sehr weitergeholfen... bin seit knapp 3 jahren aus diesem job raus und habe jetzt endlich eine neue stelle als reno gefunden... muss mich daher wieder neu einarbeiten und habe eine kollegin, die sich wahrscheinlich freut, wenn ich mal einen fehler mache.... :cry: egal wir beissen uns durch... habe eine frage zur zv: habe einen schuldner, der lt. ev nur einen minijob macht, keine miete zahlt, keinen rentenversicherungsträger kennt und einen pc angeblich vom arbeitgeber gestellt bekommt.
so.. nun frage ich mal an, was kann ich hier machen... rentenanwartschaften pfänden? dazu bräuchte ich doch mindestens eine sozialversicherungsnummer oder... ? wenn ich aber keine lohnabrechnung habe? hätte der gvz dieses nicht erfragen müssen... zv-auftrag hat meine nette kollegin gemacht. ... kann ich vom arbeitgeber den nachweis verlangen, dass pc gestellt wird in einem formlosen brief? was habe ich für möglichkeiten? wenn der schuldner nur minijob hat, muss er doch ersatzleistungen nach dem SGB I beziehen oder etwa nicht.... kann man da ran.. so nach dem motto.. keine miete wird bezahlt, kein auto, gehalt liegt ohne ersatzleistungen bei 475,oo euro ... sozialhilfesatz ist 365,-- .. da bleibt dann doch was übrig.. danke für eure rückantworten ...lg
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Tölpel
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#2

26.06.2012, 11:17

Hallo Simmi,

da bist Du gleich am Anfang an einen Mistfall geraten. Also eine Sozialversicherungsnr. brauchst Du nicht, um Rentenanwarschaften zu pfänden. Das Geburtsdatum wäre hilfreich, ist aber auch kein "Muss". Den Rentenversicherungsträger musst Du aber kennen. Wenn ich deine Schilderung richtig interpretiere, hast Du nur das GV-Protokoll vorliegen, oder? Wenn ja, dann lass den Schuldner doch die e.V. abgegen und stelle im Antrag zusätlich individuelle Fragen - z.B. nach dem Rentenvers.-Träger.

Grüße
vom Tölpel
Simmi
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#3

26.06.2012, 12:42

Hallo,
danke für die schnelle antwort.. .ja habe leider von meiner kollegin nur solche Fälle bekommen..... das geburtsdatum habe ich, das gv protokoll liegt mir vor.. meine kollegin hat aber schon am 12.04. die ev beantragt, allerdings ohne die mir bekannten zusätzlichen speziellen fragen... kann ich denn jetzt n och einmal den GV losschicken? um diese zusatzfragen zu beantworten? :thx
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Tölpel
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#4

26.06.2012, 13:34

Also, die e.V. liegt vor? Wenn der Schuldner darin angegeben hat, dass er den Rentenversicherungsträger nicht kennt, kannst Du Antrag auf Nachbesserung der e.V. stellen und in dem Antrag kannst Du versuchen, dem Schuldner noch weitere Fragen unterzujubeln. Ob der Gerichtsvollzieher da mitspielt, ist aber nicht sicher. Und ob sich der Aufwand lohnt, ist die zweite Frage. Um wieviel geht's denn, wie alt ist der Schuldner?
Simmi
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#5

26.06.2012, 14:16

der schuldner ist baujahr 79 und es geht um knappe 3.000,00 euro. wie sieht denn so ein antrag auf nachbeserung aus? stelle ich den direkt an den gvz der die abnahme ev gemacht hat oder erst mal antrag an das gericht? kann der gvz sagen, nee mach ich nicht? :thx
tiko73

#6

27.06.2012, 15:48

Ich würde den Antrag beim GVZ stellen, der auch die EV abgenommen hat. Da schreibst du rein, dass du dieses oder jenes für unvollständig/unrichtig/widersprüchlich hältst und das eben nachgebessert werden soll.

Und ja, er kann ablehnen :roll: - dann muss man halt gucken, ob man das für gerechtfertigt hält oder eben nicht und dann entsprechend argumentieren und ggf. Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV einlegen, wenn man der Meinung ist, dass die Nachbesserung rechtens ist :-)
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Tölpel
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#7

27.06.2012, 16:16

Bei diesem Thema tut sich mir eine ganz neue Frage auf, über Dich :oops: noch nie nachgedacht habe. Der Schuldner wird ja wahrscheinlich erst Rente bekommen, wenn der Titel über 30 Jahre als ist. Verliert dann auch die Pfändung der Rentenanwartschaften ihre Wirkung? Nee, oder? Die zukünftige Rente ist ja dann schon gepfändet. Tschuldigung, mir ist heute ein bißchen schwindelig im Kopf.

Gruß vom Tölpel
Simmi
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#8

28.06.2012, 11:30

Hallo,
zur frage ob die pfändung der rentenanwartschaften ihre wirkung behält, würde ich jetzt mal ganz spontan ja sagen... ich denke nicht, dass die verloren gehen.... die zukünftige rente ist dann weg... das ist aber mein bauchgefühl!?.... da ich diese angelegenheit ja für meine kollegin erarbeite, werde ich ihr das so mal vorschlagen, nachbesserung ev... schönen dank .....
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