ZV-Möglichkeiten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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lucy1510
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#1

02.11.2011, 09:20

Hallöchen an Alle,

wir haben hier einen minderjährigen Mandanten, der vertreten durch seine Mutter, titulierte Kindesunterhaltsansprüche gegen den Vater geltend machen will. Der Vater zahlt im Moment gar nichts.

Da er die EV abgegeben hat, haben wir das Vermögensverzeichnis angefordert. Liegt aber noch nicht vor.

Heute ruft die Mandantin an und drängt darauf, irgendeine Vollstreckung in die Wege zu leiten. Egal was.
Sie hat heraus gefunden, dass der Schuldner Arbeitslosengeld beantragt hat. Das Aktenzeichen kennt sie nicht. (Abzweigungsantrag?)

Des Weiteren sagt sie, dass er auf den Namen seines Vaters ein Auto angemeldet hat und eine Vollmacht über das Konto des Vaters besitzt. Da denke ich allerdings, dass wir da nicht dran kommen, oder?

Können wir etwas tun, wenn sein Geld auf das Konto des Vaters kommt (Pfüb?)?

Ich würde ja das VV abwarten, aber sie will unbedingt jetzt etwas tun. Könnt Ihr mir sagen, was Eurer Meinung nach am Sinnvollsten ist?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Melle
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#2

02.11.2011, 09:43

wenn er das Geld auf das Konto seines Vaters überweisen lässt, wäre der Vater in dem Fall dein Drittschuldner und du müsstest die Auszahlungsansprüche des Schuldners bei ihm pfänden wenn ich das REcht in Erinnerung habe.

Mit dem Auto wüsste ich nicht was man da machen kann. Vielleicht mal an den Vater des Schuldners wenden, ob er seinen Sohn nicht zu Zahlungen bewegen kann???
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lucy1510
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#3

02.11.2011, 10:03

Der Vater ist 83 Jahre alt und krank. Ich denke nicht, dass er etwas bewirken kann.

Wir haben der Mandantin empfohlen, Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltsverpflichtung zu erstatten. Ich weiß, dass sie dadurch ihr Geld nicht eher sieht, aber um Druck gegen den Schuldner aufzubauen. Er verspricht nämlich immer zu zahlen, tut es aber nicht.

Ich würde jetzt am liebsten das VV abwarten, möchte aber keinen Fehler machen bzw. nicht zu viele Kosten produzieren, weil die Mandantin auch wenig Geld hat. Was würdet Ihr tun? Besteht auch hinsichtlich des Arbeitslosengeldes die Möglichkeit, beim Arbeitsamt ein VZV vorzuschießen? Geht das überhaupt ohne deren Aktenzeichen?
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Ernie

#4

02.11.2011, 10:17

Wie wäre es, den Schuldner hinsichtlich der Unterhaltspflichtverletzung mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu kommen?
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lucy1510
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#5

02.11.2011, 10:44

Ach, geht das? Davon hab ich wirklich üüüüberhaupt keine Ahnung. Wie macht man denn so etwas? Wo muss ich welchen Antrag stellen?
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#6

02.11.2011, 11:05

Nur weil der Schuldner eine Vollmacht auf das Konto seines Vaters hat, heisst das noch lange nicht, dass er Zahlungen erhält, die auf dieses Konto überwiesen werden.
Wenn der Vater des Schuldners so alt und krank ist, dann sieht es vielmehr danach aus, dass er vielleicht auch als "Betreuer" seines Vaters fungiert. Leider weiss ich jetzt nicht, ob er als Betreuer dann Geld bekommt und dieses gepfändet werden kann. Denn meistens ist das ja ehrenamtlich.

Hinsichtlich des Autos denke ich kann man auch nichts machen, da es ja nicht im Eigentum des Schuldners steht. Auf wen läuft die Versicherung des Autos, weisst Du dazu etwas ?
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#7

02.11.2011, 11:19

Die Betreuer-Frage hatte ich auch der Mandantin gestellt. Sie weiß allerdings nichts Genaues. Sie weiß nur, dass der Schuldner eine Kontovollmacht hat. Die Mandantin weiß allerdings wohl, dass die laufenden Einkünfte des Schuldners - ich denke mal, ALG oder ähnliches - auf das Konto des Vaters gezahlt werden. Welche Beträge das genau sind, konnte mir die Mandantin natürlich auch nicht sagen. Es ist zum Mäusemelken.

Mit der Kfz-Versicherung werde ich mal fragen.
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#8

08.11.2011, 15:36

Ich muss noch mal hier anknüpfen, leider :evil:

Die Mandantin rief heute an und teilte mit, dass der Schuldner einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat. Ein Bescheid hierüber liegt wohl noch nicht vor.

Sie will jetzt unbedingt, dass wir einen Pfüb machen bzw. sie ist der Ansicht, dass es reicht, wenn wir einfach ein Schreiben zum Arbeitsamt nebst Kopie des Titels schicken und die dann automatisch den pfändbaren Betrag an uns auskehren.

Das hab ich ja noch nie gehört. Ich brauche doch dafür einen richtigen Pfüb oder ist irgendwas an mir vorbeigegangen? Sie meint, das hat vor ein paar Jahren das Jugendamt für sie mal gemacht und das hätte auch geklappt. Ich meine sogar, dass man einen Abzweigungsantrag stellt. Das war allerdings früher mal und da weiß ich wirklich nicht, ob es den Antrag noch gibt. Aber ein Schreiben wird doch nicht reichen, oder?
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#9

08.11.2011, 15:39

Die "Abzweigung" geht nur bei Forderungen von Behörden, z. B. der Unterhaltsvorschußkasse.
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#10

08.11.2011, 15:43

Aaah soooo...... Aber die Pfändung Arbeitslosengeld nur über Pfüb, oder?
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