ZV-Möglichkeiten?
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Ich (= Behörde bzw. überörtlicher Sozialhilfeträger), muss ausstehenden Unterhalt auch ganz normal über nen Pfüb pfänden.
Nur gewisse Ansprüche können unsere Sachbearbeiter dann auf uns überleiten (wie Rente, wenn jemand in einer Einrichtung untergebracht ist und wir für dessen Lebensunterhalt aufkommen usw.).
Aber Unterhalt muß auf ordentliche Art und Weise gepfändet werden. Da muß ich sogar den privatrechtlichen Weg gehen, da wir den Anspruch nur auf uns überleiten.
Nur gewisse Ansprüche können unsere Sachbearbeiter dann auf uns überleiten (wie Rente, wenn jemand in einer Einrichtung untergebracht ist und wir für dessen Lebensunterhalt aufkommen usw.).
Aber Unterhalt muß auf ordentliche Art und Weise gepfändet werden. Da muß ich sogar den privatrechtlichen Weg gehen, da wir den Anspruch nur auf uns überleiten.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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OKK, die Unterhaltsvorschußkasse kann aber definitiv einen Abzweigungsantrag stellen - sowohl an Arbeitsamt als auch an Krankenkasse bei Zahlung von Krankengeld.
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