ZV-Kosten vorläufiger Titel nun zu endgültigem Titel nehmen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Astrid101

#1

26.04.2012, 10:56

Hallo,

ich bin über die Betreffzeile nicht ganz glücklich, weiß aber nicht, wie ich's genauer formulieren soll.

Ich habe aus einem vorläufigen Titel vollstreckt. Der Schuldner ist bis zur letzten Instanz gegangen und dort ist es jetzt zu einem Vergleich gekommen, der
vollstreckbar ist (lasse ich gerade zustellen.)

Was ist mit den Kosten, die für die ZV aus dem vorläufigen Titel entstanden sind? Kann ich die dem endgültigen Titel beifügen oder rügen das die Gerichtsvollzieher?

Hat da jemand Erfahrung? Ich habe im Forum nichts gefunden.

Danke schon mal für zahlreiche Antworten! ;-)
Geiselmann
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#2

26.04.2012, 18:28

Hallo,

Abänderung
ZPO § 788 (Vollstreckungskosten bei späterer Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels)
Wurde aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil wegen eines Betrages vollstreckt, der danach im Wege des Vergleichs herabgesetzt wird, sind die Vollstreckungskosten so festsetzbar, als wäre von vornherein aus dem herabgesetzten Titel vollstreckt worden (Nichtfestsetzbarkeit der Mehrkosten)
OLG München, Beschl. v. 27.11.1998, Rpfleger 1999, 151 = JurBüro 1999, 212 = NJW-RR 1999, 798 -

S. Geiselmann
Astrid101

#3

04.05.2012, 22:22

Hallo,

vielen Dank für die fundierte Antwort! :D

:thx
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