Hallo Ihr Lieben,
und zwar haben wir einen Titel gegen unseren Mandanten, weil er unsere Kosten nicht gezahlt hat.
Nun ist er in die Schweiz verzogen, haben aber seine Adresse da! In Deutschland hat er angeblich keine Adresse mehr.
Nun meine Frage, wie vollstrecke ich in der Schweiz? Hab das noch nie gemacht und bin für jeden Tipp dankbar!!!
ZV in die Schweiz
Da wünsche ich viel Spaß beim Durchlesen der Threads, da gibts hier schon einiges.
Ich hatte nämlich das gleiche Problem, die Akte liegt bei uns aber wieder auf Eis.
Es ist wohl so, dass Du in der Schweiz das sog. Betreibungsverfahren einleiten muss. Zuständig ist das Betreibungsamt in dem Kanton, in dem Dein Schuldner wohnt. Da musst Du dann einen entsprechenden Antrag stellen, Formulare gibts im Internet. Das Betreibungsverfahren ist ähnlich dem Deutschen Mahnverfahren aufgebaut, wie ich finde. Es wird auch ein Zahlungsbefehl zugestellt, gegen welchen der Schuldner auch einen Rechtsbehelf einlegen kann. Dann geht die Sache auch zum zuständigen Gericht, aber soweit ich informiert bin, braucht Ihr da sowieso dann einen Schweizer Anwalt.
Es wäre auch zu überlegen, ob man von vorneherein einen Schweizer Anwalt mit der Sache beauftragt, hier müsste man eben vorab anfragen wegen der Kosten.
Allgemein ist zu überlegen, ob sich die Sache rentiert, da es in der Schweiz fraglich ist, ob der Schuldner die Kosten der ZV zu tragen hat. Hab schon mal gelesen, dass er dies grundsätzlich nicht muss. D.h., wenn Du nur eine kleine Forderung hast, wird das eher unrentabel werden.
Ich hatte nämlich das gleiche Problem, die Akte liegt bei uns aber wieder auf Eis.
Es ist wohl so, dass Du in der Schweiz das sog. Betreibungsverfahren einleiten muss. Zuständig ist das Betreibungsamt in dem Kanton, in dem Dein Schuldner wohnt. Da musst Du dann einen entsprechenden Antrag stellen, Formulare gibts im Internet. Das Betreibungsverfahren ist ähnlich dem Deutschen Mahnverfahren aufgebaut, wie ich finde. Es wird auch ein Zahlungsbefehl zugestellt, gegen welchen der Schuldner auch einen Rechtsbehelf einlegen kann. Dann geht die Sache auch zum zuständigen Gericht, aber soweit ich informiert bin, braucht Ihr da sowieso dann einen Schweizer Anwalt.
Es wäre auch zu überlegen, ob man von vorneherein einen Schweizer Anwalt mit der Sache beauftragt, hier müsste man eben vorab anfragen wegen der Kosten.
Allgemein ist zu überlegen, ob sich die Sache rentiert, da es in der Schweiz fraglich ist, ob der Schuldner die Kosten der ZV zu tragen hat. Hab schon mal gelesen, dass er dies grundsätzlich nicht muss. D.h., wenn Du nur eine kleine Forderung hast, wird das eher unrentabel werden.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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z. B. diesen hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4& ... ng+schweiz" target="blank
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Es gibt auch bei den Betreibungsämtern im Internet verschiedene Kostenlisten, da kann man dann abschätzen, ob es sich rentiert. Aber ich denke bei 2.000 € könnte mans versuchen.
Ich wäre auch für Erfahrungsberichte dankbar...!
Ich wäre auch für Erfahrungsberichte dankbar...!