ZV in der JVA - Wie geht das?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Oktopant
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 01.05.2012, 15:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#11

01.05.2012, 15:54

Hallo,

Das Eigengeld ist zu 100% pfändbar.
Nicht pfändbar ist das sog. Überbrückungsgeld (Geld für die Haftentlassung)
und das sog. Hausgeld (eine Art Taschengeld).

Jeder Betrag, der das Überbrückunsgeld und Hausgeld übersteigt, wird automatisch dem Eigengeld
zugebucht, und ist somit voll pfändbar.
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