Hallo,
Das Eigengeld ist zu 100% pfändbar.
Nicht pfändbar ist das sog. Überbrückungsgeld (Geld für die Haftentlassung)
und das sog. Hausgeld (eine Art Taschengeld).
Jeder Betrag, der das Überbrückunsgeld und Hausgeld übersteigt, wird automatisch dem Eigengeld
zugebucht, und ist somit voll pfändbar.