ZV - Hoffnungsloser Fall? Hat vielleicht jmd noch eine Idee?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Saiti
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#1

25.04.2008, 12:41

Und zwar betreiben wir ZV in eigener Sache. Haben Titel gegen den Mandanten. GVin war schon einmal da. Er aber wohl nicht. Haftbefehl haben wir auch. Allerdings rief die GVin heute noch mal an und erzählte, dass sie den Schuldner wohl kenne. Er aus ihrer Erfahrung heraus wohl nicht die Tür aufmachen werde. Sie möchte gerne 250€ Kostenvorschuss da sie deshalb nur mit einem Schlosser da auftauchen werde usw. usf. Sie sagte uns weiter, dass angeblich ein Insolvenzverfahren laufen würde. Allerdings wissen wir davon offiziell nichts, dann kann es doch wohl auch keines geben. Wir als Gläubiger hätten doch dann auch mit angeschrieben werden müssen. Arbeitgeber kennen iwir nicht. Wir hatten noch mit der Pfändung der Mietkaution geliebäugelt. Allerdings wird das wohl auch nicht viel bringen, nachdem wir festgestellt haben, dass er wohl noch bei seiner Mutter wohnt. Könnte ihm dann überhaupt die Tür durch die GVin geöffnet werden und überhaupt etwas gepfändet werden? Hat jemand überhaupt noch eine Idee was wir machen könnten?
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Moppel
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#2

25.04.2008, 12:46

Ich würde mich zunächst beim Gericht vergewissern, dass kein Inso-Verfahren läuft.

Ob überhaupt was gepfändet werden kann, weiß man ja erst, wenn der GV in der Wohnung war. Leider ist es oftmals so, dass die Schu nur Habe im Rahmen bescheidener Lebensführung haben und nichts pfändbar ist. Ichhabe mich schon des öfteren gefragt, ob die Schu wirklich alle nichts haben, oder ob die GV keine Lust auf Pfändung und Verwertung haben und deswegen die Scheuklappen an haben, wenn sie durch die Wohnungen der Schuldner gehen.

Hier sollte man abwägen, ob sich der Kosten/Nutzen Aufwand überhaupt lohnt.
Viele Grüße, Moppel
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NickyS
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#3

25.04.2008, 12:58

Ob ein Insolvenzverfahren läuft, könntest Du eventuell über diese Seite herausfinden: www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Hat Euer Mandant vielleicht irgendwann einmal eine Zahlung an Euch geleistet? Dann einfach mal in den Bankunterlagen nachsehen, dort ist oftmals die Bankverbindung des Auftragsgebers angegeben. Falls Zahlung erfolgt ist, aber keine Kontodaten "mitgeliefert" wurden, mal bei Eurer Hausbank anrufen und fragen, von welchem Konto die Zahlung kommt. Die sind da eigentlich sehr hilfsbereit. Und dann das Konto dicht machen.

Wobei Du durchaus auch die Gerichtsvollzieherin zusammen mit dem Schlosser hinschicken könntest. Und sei es als rein erzieherischen Effekt.
StineP

#4

25.04.2008, 13:05

Moment, moment.

Der GV will nen Vorschuss, weil er weiß, dass der Schuldner ihn nicht reinlässt. Aber wie willste denn sonst den Haftbefehl vollstrecken?

Genau - das geht nicht.

Ich würde den Vorschuss umgehend einzahlen.

Wenn der nicht in den Knast willst, bekommst du nämlich dein VVZ und kannst dann im Wege des Pfüb weiter machen.
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Saiti
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#5

25.04.2008, 13:06

NickyS hat geschrieben:Wobei Du durchaus auch die Gerichtsvollzieherin zusammen mit dem Schlosser hinschicken könntest. Und sei es als rein erzieherischen Effekt.
Ja Nicky genau das hatte ich auch im Kopf. Aber dürfen wir die Wohnung überhaupt öffnen lassen wenn es nicht seine, sondern die seiner Mutter ist, er aber da wohl wohnt? Denke nämlich, wenn wir das rechtlich könnten würde die Mutter nachdem der GV ihr mittels Schlosser mal die Tür geöffnet sicher ihrem Sohn aufs Dach steigen.
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Saiti
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#6

25.04.2008, 13:08

Stine im Grunde hast Du ja Recht. Allerdings was ist wenn keine Inso-Verfahren läuft er kein Einkommen hat? Dann lohnt es sich wohl nicht hier nochmal 250 EUR hinterherzuschmeißen.
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NickyS
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#7

25.04.2008, 13:09

Es kann Euch doch egal sein, ob das die Wohnung seiner Mutter ist. Woher solltet Ihr im Normalfall von diesem Umstand wissen?

Ihr habt offensichtlich einen auf diese Anschrift lautenden Haftbefehl vorliegen. Dann würde ich nicht lange fackeln, sondern die Gerichtsvollzieherin in Bewegung setzen.
StineP

#8

25.04.2008, 13:10

Die Gefahr besteht doch immer.

Beauftrage die GV, es wenigstens zu versuchen.

Erst wenn er wirklich die wohnungstür nicht öffnet (was ich nicht verstehen kann, was hat die Wohnung seiner Mutter denn damit zu tun??? Dann würde ich mal versuchen, nen Beschluss für Unzeit zu bekommen - mgl. kann das Antreffen der Mutter mehr Druck ausüben!?)
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Saiti
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#9

25.04.2008, 13:17

Die Frage ist eben nur gewesen, ob wir es dann überhaupt dürfen weil es die Wohnung seiner Mutter ist. Meine Kollegin war der Meinung, dass sie dann da nicht so ohne weiteres rein darf. Auch würde es ihrer Meinung nach nichts bringen weil die Mutter sowieso behaupten würde alles würde ihr gehören. Ich sehe das anders. Und denke da genauso wie Nicky bzgl. des erzieherischen Aspekts. Versuchen sollte die GVin es meiner Meinung auch erst noch einmal so. Aber mein Chef hat vorhin mit ihr telefoniert und sie meinte dann eben sie würde es ohne Schlosser sprich ohne Kostenvorschuss in Höhe von 250 eur nicht noch einmal versuchen.
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Ernie

#10

25.04.2008, 20:13

Mal ehrlich: Wie wollt Ihr denn erfahren, ob es war zu holen gibt, wenn Ihr nicht den Vorschuss für GV einzahlt?

Wenn die Mutter dem GV den Zutritt zur Wohnung verweigert, wird anschließend halt ein Durchsuchungsbeschluss beantragt....

Es gibt doch als Alternative zur Vermeidung der Vorschusszahlung nur, den Titel an die Wand zu heften, weil Ihr anders gar nicht an die Informationen kommen werdet und somit gleich auf Eure Kosten verzichten könnt.

Dieses Verhalten will der Schuldner doch nur provozieren!

Habt Ihr bezüglich Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Internetseiten "Insolvenzbekanntmachungen" und "Insolnet" befragt?
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