Ich habe gerade den Thread eifrig gelesen und wollte nur noch einmal nachfragen:
Wenn der GV nach einem Antrag auf Abnahme der VA mitteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, wir selber eine EMA-Anfrage stellen und wir auch die Mitteilung erhalten "nicht zu ermitteln, unbekannt verzogen", kann ich jetzt einfach nochmal den letzten GV beauftragen und kreuze aber wirklich nur L2, L5, M1, M2 und P5 an?
L2 = Negativauskunft des EMA ist beigefügt
L5 = der bekannten derzeitgen Anschrift ...bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
M1= (Einholung von Auskünften Dritter) hier Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
M2= Bundeszentralamt für Steuern
P5= im Falle Nichtzuständigkeit bitte ich um Weiterleitung ...zuständigen Gerichtsvollzieher
schon einmal für Eure Unterstützung.