ZV gegen KG - Betrieb bereits eingestellt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#1

19.03.2012, 11:15

Hallo,

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe hier ein Urteil gegen eine KG (Komplementär ist bekannt), Forderung 300,00 €. Schuldner teilt mit, dass der Betrieb aufgelöst wird/wurde und er ist dabei mit seinem Anwalt eine Gesamtlösung zu finden. Zahlung wurde für den 01.03. zugesagt, aber es kam natürlich nichts.

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? ZV gegen KG, aber wie? Soll ich den Anwalt anschreiben?

HILFE!!!!
Goldlöckchen

#2

19.03.2012, 11:18

Bei einer KG geht man immer auch gegen die pers.haft.Ges. vor.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#3

19.03.2012, 12:01

Also muss ich dessen Adresse rausbekommen und dann kann ich den GV hinschicken, oder?
Goldlöckchen

#4

19.03.2012, 12:05

Du brauchst gegen ihn erstmal einen Titel. Wenn Du einen MB oder Klage gegen eine KG machst, auch immer gegen den/die pers.haft.Ges. als Gesamtschuldner.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#5

19.03.2012, 12:11

im Urteil steht

die ... KG, ges. vertr. d.d. Komplementär

Das reicht dann nicht? Da hätten wir auch gleich den Komplementär aufnehmen müssen, oder?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#6

19.03.2012, 12:14

Nein, das reicht nicht. Du hast bei einer KG immer mehrere Beklagte und zwar einmal die KG, vertreten durch, und dann nochmal jeden Komplementär einzeln. Nur dann kannst Du auch gegen den Komp. vollstrecken.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Goldlöckchen

#7

19.03.2012, 12:15

katuscha hat geschrieben:im Urteil steht

die ... KG, ges. vertr. d.d. Komplementär

Das reicht dann nicht? Da hätten wir auch gleich den Komplementär aufnehmen müssen, oder?
Das bezeichnet nur das Vertretungsverhältnis der KG.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#8

19.03.2012, 12:26

Ach mist! Ist blöderweise während meiner Elternzeit passiert.

Was mach ich denn jetzt?
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#9

19.03.2012, 12:27

Ich würd den gegra nochmal anschreiben, kurze Frist, für den Fall, dass diese fruchtlos verläuft Klage gegen Komp. pers. ankündigen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Goldlöckchen

#10

19.03.2012, 12:28

Ich würde erstmal nachfragen, ob der pers.haft.Ges. schon die EV geleistet hat.
Antworten