ZV gegen Eheleute

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kölnerin18011981
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#1

01.07.2014, 07:41

Ich soll für unseren Mdt. die ZV gegen die ehemaligen Mieter (Eheleute), einleiten. Beide sind im Mahnbescheid als Gesamtschuldner aufgeführt. Ist es sinnvoller die ZV-Aufträge getrennt zu machen oder reicht auch ein ZV-Auftrag? Meine weitere Frage ist dann noch,fällt die ZV-Gebühr für den Auftrag und die VA zweimal an? Bei einem Schuldner habe ich für den Auftrag die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 und bei der VA ja ebenfalls. Wenn sich die Verfahrensgebühr von 0,3 auf 0,6 wegen zwei Schuldnern erhöht, wie gebe ich diese bei RA-Micro ein? RA-Micro macht die besagte Erhöhung von 0,3 auf 0,6 weder für den ZV-Auftrag noch die VA.

Bisher hatte ich es nur mit einem Schuldner zu tun, doch dass ist jetzt mal die Ausnahme.
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Tigerle
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#2

01.07.2014, 08:40

Wenn Du gegen beide vollstreckst (auch in einem Antrag) bekommst Du auch 2 x die Gebühr 3309

Wie Du dies in RA Micro eingeben kannst, da kann ich Dir leider nicht helfen.
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Pepples
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#3

01.07.2014, 08:46

Hast Du die Schuldner in einer Adresse? Dann erkannt RAM das nicht als zwei Schuldner. Du musst zwei separate Adressen eingeben, dann funktioniert das mit der Erhöhung auch. :wink:
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#4

01.07.2014, 13:07

Ja ich habe beide Schuldner in einer Adresse. Und es ist auch richtig, dass es für den ZV-Auftrag die 0,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 gibt und für die VA auch die 0,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 ?
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BaumN
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#5

01.07.2014, 13:16

Du bekommst 2 x die ZV-Gebühr - keine 0,6, sondern 2 x 0,3 mit Auslagen und MWSt. (auch dann bei der VA), denn - selbst wenn Du es in einem Dokument machst, erteilst Du 2 Vollstreckungsaufträge! Ich mache immer 2 getrennte - für den Fall, dass einer der Schuldner nicht mehr unter der Anschrift wohnt (könnte ja sein, dass sich die Eheleute trennen).
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#6

01.07.2014, 16:09

Blicke gerade nicht mehr ganz durch. Im Forderungskonto lege ich beide Schuldner separat an, so wie Pepples es geschrieben hat und dann macht das Programm automatisch die Erhöhung. Versuche mich morgen nochmal an der Sache und drösel das Forderungskonto entsprechend auf, dass ich die Schuldner separat anlege.
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Pepples
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#7

01.07.2014, 16:11

Was ich als Erhöhung bezeichnet habe, ist natürlich die doppelte Berechnung der Gebühr. :wink:
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#8

01.07.2014, 16:43

Pepples ich versuche es morgen und melde mich dann wieder hier. Habe bei der Aktenanlage die Eheleute nicht getrennt aufgeführt. Das werde ich als erstes ändern.
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