ZV-Gebühr (ZV-Auftrag) + Gebühr f. Forderungsanmeldung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wirbelwind1977
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#1

19.10.2011, 10:57

Hallo,

ich habe da mal ne Frage ...:

ZV-Auftrag gestellt => Info vom GV erhalten, dass bereits Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt wurde => Eröffnungsbedschluss erhalten => fristgerecht Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet
=> ggü MA abgerechnet (Verfahrensgebühr für Anmeldung einer Insolvenzforderung § 13 RVG, Nr. 3320, 3317 VV).

Nun meine Frage:

Kann ich gegenüber dem Mandanten den gefertigten ZV-Auftrag extra abrechnen, also ne 0,3 Nr. 3309 VV? Oder ist das in der Verfahrensgebühr für die Anmeldung einer Insolvenzforderung bereits "enthalten"?

Ich bin für jede Antwort dankbar,

Jana
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Adelia
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#2

19.10.2011, 11:05

Ich hätte ganz normal zu erst den Zwangsvollstreckungsauftrag abgerechnet und die Anmeldung für das Insolvenzverfahren. Dies sind verschiedene Angelegenheit, also muss auch nichts angerechnet werden.
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sunny84
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#3

19.10.2011, 11:16

Sehe ich genauso wie Adelia. Ich wüsste nicht, warum hier etwas angerechnet werden sollte.
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#4

19.10.2011, 12:34

Ja, ich sehe das auch so.

Meine Kollegin hat mich nur einwenig verunsichert. So von wegen, wenn die ZV "nicht zu Ende geführt wird", dann bekommt man die ZV-Gebühr auch nicht. Sie meint, sie hätte dahingehend irgendwas irgendwo gelesen...

Da ich hier nur sehr selten die ZV mache, war ich auch total überfordert und ich gucke mir nicht wirklich die aktuelle Rechtsprechung/Literatur zum Thema ZV an. Ihr macht das bestimmt und deshalb auch meine Frage an Euch :P
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#5

19.10.2011, 13:04

ich würde es trotzdem abrechnen...
wie schon oben gesagt sind es verschiedene Angelegenheiten...
und das man es noch abrechnen darf, weil nciht zu ende geführt wurde habe ich zumindets noch nie gehört...
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sunny84
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#6

19.10.2011, 13:26

Also meiner Meinung nach ist die Gebühr mit Einreichung des ZV-Antrages entstanden unabhängig davon wie die Sache ausgeht, von daher würde ich - wie schon gesagt - die Gebühr auf jeden Fall abrechnen.
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Gelini
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#7

19.10.2011, 14:15

Jep, Nr. 3309 VV entsteht sogar schon, sobald der Mdt Vollstreckungsauftrag an den RA erteilt hat (<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG-Kommentar, Randziffer 18/19 zu Nr. 3309 VV)
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