ZV-Gebühr für Ratenzahlung bei Termin zur Abgabe VA?

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ZV-Tami
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#1

20.10.2017, 08:39

Hallo zusammen!

Bei folgendem Fall komme ich gerade leider nicht weiter:

Wir hatten einen Kombi-ZV-Auftrag gestellt. Der GVZ konnte örtlich nichts pfänden, hatte Termin zur Abnahme der VA bestimmt, Schuldner ist auch erschienen, hat allerdings dann mit dem GVZ eine Ratenzahlung vereinbart und am Termin auch die erste Rate gezahlt. Inzwischen hat er die Ratenzahlung wieder eingestellt, sodass wir die ZV weiterbetreiben wollen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob nach dem Kombi-Auftrag nicht auch eine ZV-Gebühr für die Abnahme der VA angefallen ist? Immerhin kam es zum Termin zur Abnahme, allerdings kam es ja dann zur Ratenzahlungsvereinbarung...

Kann dazu gerade nichts im Internet finden. Vielleicht kann mir von euch einer helfen.

Danke!

MfG

Tami
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#2

20.10.2017, 09:16

Schau mal hier, die vorletzte Antwort von Herrn OGV Stummeyer:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 33384.html
Der Sachverhalt betrifft zwar die Rechtslage vor der letzten ZPO-Reform, aber am Entstehungszeitpunkt für die Gebühr hat sich nix geändert. Im hier vorliegenden Fall ist die Gebühr also entstanden.
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