ZV-Gebühr aus welchem GW?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Daisy

#1

20.04.2012, 10:33

Hallo, ich hab mal ne kurze Frage.

Schu. hat mit uns eine TZV geschlossen. Im Januar kam die letzte Rate. Die weiteren Raten von Februar bis April fehlen. Nun mahne ich ihn mit einer 0,3 ZV-Gebühr an. Aus welchem GW muss ich die 0,3 berechnen? Aus allem was jetzt noch offen ist oder nur aus den 3 fehlenden Raten (also Febr. bis April)? Ich tendiere dazu, die volle Summe zu nehmen, denn schließlich haben wir die Klausel drin, dass, wenn er sich mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, die Restforderung fällig ist.

Was meint ihr dazu?
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Liesel
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#2

20.04.2012, 10:40

Komplette Forderung.
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Pilgrim

#3

20.04.2012, 10:42

GW in der ZV immer HF + Kosten + Zinsen

Die Gebühr ist schon klein genug, da müssen wir wenigstens den GW hochtreiben.
Daisy

#4

20.04.2012, 10:44

Dankeschön für die schnellen Antworten :wink1
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#5

20.04.2012, 10:44

Pilgrim hat geschrieben:GW in der ZV immer HF + Kosten + Zinsen
Stimmt so nicht. Wenn keine "Verfallsklausel" vereinbart wäre, könnten die Gebühren nur aus den bereits fälligen Raten berechnet werden.
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