Hallo, ich hab mal ne kurze Frage.
Schu. hat mit uns eine TZV geschlossen. Im Januar kam die letzte Rate. Die weiteren Raten von Februar bis April fehlen. Nun mahne ich ihn mit einer 0,3 ZV-Gebühr an. Aus welchem GW muss ich die 0,3 berechnen? Aus allem was jetzt noch offen ist oder nur aus den 3 fehlenden Raten (also Febr. bis April)? Ich tendiere dazu, die volle Summe zu nehmen, denn schließlich haben wir die Klausel drin, dass, wenn er sich mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, die Restforderung fällig ist.
Was meint ihr dazu?
ZV-Gebühr aus welchem GW?
GW in der ZV immer HF + Kosten + Zinsen
Die Gebühr ist schon klein genug, da müssen wir wenigstens den GW hochtreiben.
Die Gebühr ist schon klein genug, da müssen wir wenigstens den GW hochtreiben.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Stimmt so nicht. Wenn keine "Verfallsklausel" vereinbart wäre, könnten die Gebühren nur aus den bereits fälligen Raten berechnet werden.Pilgrim hat geschrieben:GW in der ZV immer HF + Kosten + Zinsen
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)