ZV Freistellung § 887 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
claudia83
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 24.08.2012, 14:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

10.12.2012, 16:32

Hilfe Hilfe,

ich habe ein VU:

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger aus den Forderungen des Herrn .....aus dem Vollstreckungsbescheid in Höhe von ..... sowie weiterer Kosten in Höhe von .....freizustellen.

Das ist nach § 887 ZPO vollstrecken muss, habe ich schon gefunden.

Hat vielleicht jemand einen sinnvollen Mustertext????
Antworten