ZV - Einnahmen/Nebeneinkünfte aus Verlag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RedFox
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#1

23.10.2015, 11:17

Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe, da ich diese Situation so noch nicht hatte.
Wir haben einen Schuldner, der selbstständig war, so mit Praxis für Psycho/Energietherapie und so ein Kram.

Wir haben jetzt versucht in seine Rentenversicherung zu pfänden, aber da bekommt er erst Zahlungen ab 2021...

Meine eigentliche Frage:
Wie ist das jetzt wenn er Nebeneinkünfte (die er nicht angegeben hat) über einen Verlag bezieht?
Er hatte ein Buch herausgegeben (als freier Autor) und das wird über einen Verlag verkauft (auch als Kindle Version bei Amazon), demnach bezieht er ja davon auch Einnahmen, prozentual.

Pfände ich dass dann als ganz normale Geldforderung ggü. dem Drittschuldner oder wird dass dann anders gehandhabt?
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Loki
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#2

23.10.2015, 13:42

Ja, als Geldforderung im PfÜB-Formular unter G und den Anspruch so genau wie möglich bezeichnen.
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RedFox
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#3

23.10.2015, 13:56

Super danke. :)
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