ZV bei Freistellung im Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Marilyn82
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#1

25.04.2008, 11:21

Hallo liebe Leute,

ich möchte aus einem Urteil vollstrecken, so weit so gut.

Dann steht aber auch drin:

"Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin (unsere Mandantin) von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den RAe XY (das sind wir), wegen Rechtsanwaltskosten in Höhe von xy € freizustellen."

Was heißt das für mich?

Wäre super lieb, wenn ihr mir kurz vor dem WE nochmal helfen könntet...!
Marilyn82
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#2

25.04.2008, 11:39

Ich schieb nochmal kurz nach oben :|
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#3

25.04.2008, 11:44

Heißt das, dass der Beklagte eure RA-Kosten zahlen soll?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#4

25.04.2008, 11:44

oder zumindest erklären soll, dass er Eure Kosten übernimmt
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Marilyn82
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#5

25.04.2008, 11:50

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung!!! :wirr
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