Hallo liebe Leute,
ich möchte aus einem Urteil vollstrecken, so weit so gut.
Dann steht aber auch drin:
"Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin (unsere Mandantin) von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den RAe XY (das sind wir), wegen Rechtsanwaltskosten in Höhe von xy € freizustellen."
Was heißt das für mich?
Wäre super lieb, wenn ihr mir kurz vor dem WE nochmal helfen könntet...!
ZV bei Freistellung im Urteil
Heißt das, dass der Beklagte eure RA-Kosten zahlen soll?
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oder zumindest erklären soll, dass er Eure Kosten übernimmt
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