Hallo zusammen, bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Haben wir eine AG, wo wir vollstrecken möchten, diese aber laut GZV unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft sondern amtsbekannt unbekannt verzogen ist.
Eine aktuelle GEMA ergab, dass diese Anschrift jedoch stimmt.
Was kann ich hier machen ?
Beim Inhaber/Vorstand kann man nicht vollstrecken oder?
Die gleiche Adresse steht auch beim Handelsregisterauszug.
Unter den Handelsregisterbekanntmachungen wurde aktuell unter dem 21.02.2018 ein neuer Vorstand bestimmt, wieder unter derselben Adresse.
Viele Grüße
ZV bei AG
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Bei der GmbH kann ich auch die Vermögensauskunft unter der Privatanschrift des Geschäftsführers beantragen. Mir fällt jetzt nichts ein, warum das nicht auch beim Vorstandsvorsitzenden einer AG gehen sollte.
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Wenn es amtsbekannt ist, warum wird dann nicht von Amts wegen abgemeldet bzw. mal eine Verfügung losgeschickt?? Ist ja ein Verstoß gegen § 14
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Okay, was muss ich hier dann beachten? Ganz aktuell hat sich der Vorstizende geändert. Viele GrüßeAnahid hat geschrieben:Bei der GmbH kann ich auch die Vermögensauskunft unter der Privatanschrift des Geschäftsführers beantragen. Mir fällt jetzt nichts ein, warum das nicht auch beim Vorstandsvorsitzenden einer AG gehen sollte.
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Muss ich mich da an den GVZ nochmals hinwenden? Viele Grüßeparalegal6 hat geschrieben:Wenn es amtsbekannt ist, warum wird dann nicht von Amts wegen abgemeldet bzw. mal eine Verfügung losgeschickt?? Ist ja ein Verstoß gegen § 14
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Du musst halt einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft an die Privatanschrift des Vorsitzenden stellen, und zwar des aktuellen Vorsitzenden.crazysmily hat geschrieben:Okay, was muss ich hier dann beachten? Ganz aktuell hat sich der Vorstizende geändert. Viele GrüßeAnahid hat geschrieben:Bei der GmbH kann ich auch die Vermögensauskunft unter der Privatanschrift des Geschäftsführers beantragen. Mir fällt jetzt nichts ein, warum das nicht auch beim Vorstandsvorsitzenden einer AG gehen sollte.
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Die Info über das Verschwinden der AG geht an das Handelsregister. Info unter Vorlage der GVZ-Mitteilung, dass unter der im HR vermerkten inländischen Geschäftsanschrift der AG tatsächlich keine AG mehr anzutreffen ist. Das HR setzt sich dann mit dem gesetzlichen Vertreter der AG in Verbindung und fordert die Mitteilung einer aktuellen zustellfähigen inländischen Geschäftsanschrift. Verstößt die AG gegen § 14 HGB, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000,00 €.
Hallo
zu diesem Thema hätte ich aktuell auch gerade eine Frage:
Wir haben gegen den Schuldner (GmbH) die ZV betrieben. Nun kamen die Unterlagen zurück mit dem Haftbefehl und dem Vermerk dass "ein Beschluss nach § 758a ZPO für die Vollstreckung zur Unzeit im Geschäftslokal keinen Sinn macht und wir daher die Verhaftung unter der Privatanschrift des GF" versuchen sollen.
Hierfür habe ich allerdings keine Privatanschrift des Schuldners. Und EMA würde auch keinen Sinn machen oder?
Und auch meine Recherchen diesbezüglich blieben erfolglos.
Meine Frage ist daher: Wie geht ihr in solch einem Fall vor?
Vielen Dank.
zu diesem Thema hätte ich aktuell auch gerade eine Frage:
Wir haben gegen den Schuldner (GmbH) die ZV betrieben. Nun kamen die Unterlagen zurück mit dem Haftbefehl und dem Vermerk dass "ein Beschluss nach § 758a ZPO für die Vollstreckung zur Unzeit im Geschäftslokal keinen Sinn macht und wir daher die Verhaftung unter der Privatanschrift des GF" versuchen sollen.
Hierfür habe ich allerdings keine Privatanschrift des Schuldners. Und EMA würde auch keinen Sinn machen oder?
Und auch meine Recherchen diesbezüglich blieben erfolglos.
Meine Frage ist daher: Wie geht ihr in solch einem Fall vor?
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Die Privatanschrift des GF ist auch beim HR hinterlegt. Wenn die GF-Bestellung nach 2007 erfolgt ist, müsste sich aus den kostenlos zugänglichen Eintragungsbekanntmachungen des HR zumindest der zum Zeitpunkt der GF-Bestellung aktuelle Wohnort ergeben. Entweder macht man dann dort eine EMA oder (wenn die GF-Bestellung noch nicht lang zurückliegt) holt sich die Daten aus der HR-Akte.
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So habe jetzt beim GVZ angerufen, das Problem war, dass es vorher keinen Vorstand gab, jetzt gibt es wieder einen. Der GVZ hat mir dessen Adresse mitgeteilt und ich werde die Vermögensauskunft von diesem einholen vielen lieben DAnk für eure Hilfe