ZV aus Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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YEAH00
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#1

07.12.2007, 14:38

:xred oh heut ist einfach nicht mein tag - bin total durcheinander, daher brauch ich kurz eure hilfe:

Ich hab eine normale Urteilsausfertigung:

SC wurde verurteilt alles zu zahlen + Kosten.

jetzt steht da: Urteil ist vorläufig vollstreckbar - inzwischen hab ich auch schon einen Rechtskraftvermerk...

jetzt meine frage: 1. reicht des als vollstreckungsklausel?
und 2. zustellung ist ja bereits von amts wegen erfolgt oder?

nicht dass meine voraussetzungen für die ZV nicht vorliegen....?!
StineP

#2

07.12.2007, 14:41

Titel hast du
zugestellt wurde auch.
Klausel: hast du den Rechtskraftvermerk drauf bzw. die Formulierung "vorstehende Ausfertigung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt wird"
?
Bärchen

#3

07.12.2007, 14:43

Auf dem Urteil muss Folgendes draufstehen:

- Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt (oder so ähnlich = Vollstreckungsklausel)

- Diese Entscheidung wurde der Beklagten/Beklagtenvertreter am ..... zugestellt (Zustellungsvermerk)

Wenn das nicht drauf steht, sind die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht erfüllt.
YEAH00
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#4

07.12.2007, 14:43

es steht nur "III. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung..........."

und dann nochmal ein stempel von gericht "vorstehendes Urteil ist rechtskräftig, AG, den...."
YEAH00
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#5

07.12.2007, 14:46

oh... dann muss ich wohl noch die vollstreckungsklausel anfordern... ohmeno... und ich wollte jetzt vollstrecken :(
Bärchen

#6

07.12.2007, 14:46

Das hört sich für mich nicht nach einer vollstreckbaren Ausfertigung an. Oder ist jemand anderes anderer Meinung?

Musst wohl vom Gericht noch die Vollstreckungsklausel und den Zustellungsvermerk auf dem Urteil aufbringen lassen
YEAH00
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#7

07.12.2007, 14:49

muss ich den zustellungsvermerk auch gleich mitbeantragen? net dass die dann nur den stempel aufbringen "vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger zum Zwecke der ZV erteilt..."

weil dann würde mir ja der zustellungsnachweis fehlen? OHMAN... gut dass ich hier geffragt habe, dachte nämlich sscon punkt III reicht und man kann sehen, dass mer vollstrecken darf/kann...
Bärchen

#8

07.12.2007, 14:53

schreib einfach Folgendes ans Gericht:

In Sachen
xx ./. xy
- Az -

reiche ich anliegende Ausfertigung des Urteils vom .... zurück mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung



Rechtsanwalt
YEAH00
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#9

07.12.2007, 15:00

:thx dann mach ich des mal gleich...
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