Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
marina.d
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 82
- Registriert: 01.10.2007, 14:15
- Beruf: ReNo-Fa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
#1
19.08.2013, 11:40
Hallo Leute,
ich hab da mal 'ne Frage:
Ich habe ein VU mit Zahlung und Freistellung von den Anwaltskosten. Diese Freistellung ist auch beziffert. Kann ich daraus jetzt einfach so vollstrecken, oder gibt es da was Spezielles zu beachten?
-
Ernie
#2
19.08.2013, 12:26
Erst Antrag nach § 887 ZPO stellen, bevor aus der Freistellung vollstreckt werden kann!