ZV aus Freistellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
marina.d
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 01.10.2007, 14:15
Beruf: ReNo-Fa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

19.08.2013, 11:40

Hallo Leute,
ich hab da mal 'ne Frage: :D

Ich habe ein VU mit Zahlung und Freistellung von den Anwaltskosten. Diese Freistellung ist auch beziffert. Kann ich daraus jetzt einfach so vollstrecken, oder gibt es da was Spezielles zu beachten?
:thx
Ernie

#2

19.08.2013, 12:26

Erst Antrag nach § 887 ZPO stellen, bevor aus der Freistellung vollstreckt werden kann!
Antworten