ZV-Auftrag mit 2 Personen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Isabel25
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#1

08.02.2013, 08:17

Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

Wieso ist es nach neuem Recht nicht mehr möglich, einen ZV-Auftrag mit 2 Personen zu erteilen?

Ich habe nach altem Recht, wenn ich einen Kombi-Auftrag erteilt habe und es sich, wie in meinem Fall, um ein Ehepaar mit zwei getrennten Titeln handelt, diese zusammen in einem Auftrag genannt.

Jetzt ist das nicht mehr möglich. Wieso? Somit kann der GVZ doch zweimal abrechen, obwohl er am gleichen Tag, zur selben Uhrzeit und vor allem zur gleichen Anschrift geht.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und einen schönen Freitag. :wink2
tiko73

#2

08.02.2013, 09:04

Der GV kann und konnte auch bisher wenn er für z.B. 5 Gläubiger zum SU gegegangen ist, auch bei jedem Gläubiger die Kosten abrechnen :-) - ist eben so.
Ernie

#3

08.02.2013, 09:36

Wenn zwei Schuldner mit gleicher Anschrift aus zwei verschiedenen (!) Titeln in Anspruch genommen werden, ist es sinnvoller, zwei getrennte Aufträge zu stellen (war früher auch so...).

Hast Du jedoch einen Titel gegen zwei Schuldner mit gleicher Anschrift kannst Du auch zukünftig ohne weiteres einen Auftrag stellen.
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Isabel25
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#4

08.02.2013, 11:03

Meine vorherige Kollegin hat bei Ehepaaren immer zwei getrennte Titel beantragt, aber immer mit der gleichen Forderung.

Selbst wenn ich jetzt nur einen Titel hätte, wie trage ich es dann in das neue Formular ein?
Ernie

#5

09.02.2013, 16:01

Für die ZV gibt es noch kein Formular! :pfeif
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