Zustellung Titel in Luxemburg

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Verena80
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#1

13.06.2016, 17:04

Hallo Zusammen,

ich muss zur Vorbereitung der ZV die vollstreckbare Ausfertigung eines zwischen unserer Mandantin und der Gegenseite geschlossenen Schuldanerkenntnisses veranlassen.

Das Problem ist aber, dass der Schuldner in Luxemburg wohnhaft ist.

Kann mir jemand sagen, wie ich nach dorthin zustellen kann/muss.

Vielen Dank schon Mal
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#2

13.06.2016, 17:26

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Verena80
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#3

15.06.2016, 12:22

Hallo zusammen,

nach einiger Recherche weiß ich nun was zu tun ist. Vielleicht steht jemand irgendwann einmal vor dem gleichen Problem, daher möchte ich Euch die Lösung nicht vorenthalten:

Bei einem notariellen Schuldanerkenntnis ist es so, dass man es im Parteibetrieb per Einschreiben/Rückschein an den Schuldner zustellen kann. Der unterschriebene Rückschein dient dann als Zustellungnachweis.

Man kann aber auch die Zustellung über ein deutsches Amtsgericht beantragen. Bei der Zuständigkeit kann man wählen zwischen dem AG in dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat oder das AG, in dessen Bezirk der Notar niedergelassen ist, der die Urkunde ausgestellt hat. Das Amtsgericht veranlasst dann die Zustellung an den Schuldner in Luxemburg.

Viele Grüße
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