Bin gerade etwas verpeilt: Wir haben nach einem Antrag nach 890 ZPO einen Unterlassungsbeschluss erwirkt.
Wird der vom Gericht zugestellt oder müssen wir die Zulassung durch den GV veranlassen (192 ZPO ?)
Zustellung eines Beschlusses
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2249
- Registriert: 27.02.2014, 14:14
- Beruf: RA-Fachangestellte
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Oder wurde der Antragsgegner anwaltlich vertreten?
Gruß
Hühnerhaufen
Gruß
Hühnerhaufen