Zustellung an Schuldner + Treuhänder

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AnjaZ
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#1

24.10.2008, 10:10

Folgender Sachverhalt:

Eine Grundschuld wurde von Gläubiger A an Gläubiger B abgetreten. Dieses ist auch im Grundbuch vermerkt.

Eigentümer des Grundbuches sind Frau F. zu 1/3 und Herr E. zu 2/3. Persönlicher Schuldner der GS ist Herr E. Frau F. ist insolvent.

Nun muss noch die vollstr. Ausfertigung der GS umgeschrieben werden durch beurk. Notar.

Gläubiger B will nun der Zwangsversteigerung der Immobilie beitreten. Hierzu braucht er ja m.E. Titel - Klausel - Zustellung

Frage: Die Zustellung muss über GVZ erfolgen. An wen muss nun alles zugestellt werden? An Frau F. und an Herrn E. - soweit alles klar. Muss aber auch an den Treuhänder des Insolvenzverfahrens der Frau F. zugestellt werden? :?:
Gruß Anja
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LuzZi
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#2

31.10.2008, 23:40

Ich würde sagen ja, aber ohne Gewähr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Jupp03/11

#3

01.11.2008, 00:04

An Frau F. muss nicht zugestellt werden, sondern nur an den Inso-Verwalter. Auf diesen muss auch die Klausel lauten, wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist.
Wenn der Inso-Verwalter den Grundbesitz freigegeben haben sollte, ist die Zustellung an Frau F. erforderlich, ohne Änderung der Klausel auf den Inso-Verwalter.
An den weiteren Eigentümer muss ebenfalls zugestellt werden.
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