Folgender Sachverhalt:
Eine Grundschuld wurde von Gläubiger A an Gläubiger B abgetreten. Dieses ist auch im Grundbuch vermerkt.
Eigentümer des Grundbuches sind Frau F. zu 1/3 und Herr E. zu 2/3. Persönlicher Schuldner der GS ist Herr E. Frau F. ist insolvent.
Nun muss noch die vollstr. Ausfertigung der GS umgeschrieben werden durch beurk. Notar.
Gläubiger B will nun der Zwangsversteigerung der Immobilie beitreten. Hierzu braucht er ja m.E. Titel - Klausel - Zustellung
Frage: Die Zustellung muss über GVZ erfolgen. An wen muss nun alles zugestellt werden? An Frau F. und an Herrn E. - soweit alles klar. Muss aber auch an den Treuhänder des Insolvenzverfahrens der Frau F. zugestellt werden?
Zustellung an Schuldner + Treuhänder
An Frau F. muss nicht zugestellt werden, sondern nur an den Inso-Verwalter. Auf diesen muss auch die Klausel lauten, wenn das Inso-Verfahren eröffnet ist.
Wenn der Inso-Verwalter den Grundbesitz freigegeben haben sollte, ist die Zustellung an Frau F. erforderlich, ohne Änderung der Klausel auf den Inso-Verwalter.
An den weiteren Eigentümer muss ebenfalls zugestellt werden.
Wenn der Inso-Verwalter den Grundbesitz freigegeben haben sollte, ist die Zustellung an Frau F. erforderlich, ohne Änderung der Klausel auf den Inso-Verwalter.
An den weiteren Eigentümer muss ebenfalls zugestellt werden.