Zusammenrechnungsbeschluss; Einkünfte beim zweiten DS

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#11

12.01.2018, 11:52

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Da haben wir wohl bisher immer Glück gehabt, dass wir die Lohnbescheinigungen direkt vom AG bekommen haben.

Vorliegend geht es ja um Pensionen und ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Schuldner nichts freiwillig hergeben wird. Da unser Mdt. mom. kein weiteres (jedenfalls nicht viel) Geld in die Hand nehmen möchte (pfändbare Beträge liegen mom. bei ca. 30 €/monatl.) wird das dann mit der ZV schwierig.

Die dritte Möglichkeit scheidet aus vorgenanntem Grund für Mdt. ebenfalls aus.

Da ich aber eh einen Nichtberücksichtigungsantrag bzgl. angegebener Unterhaltspflichten stellen werde, werde ich gleich einen entsprechenden Ergänzungsantrag stellen. Dann werden wir ja sehen, was es bringt. :thx
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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