Zug um Zug Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Refa*
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#1

18.01.2017, 11:56

In der Suche bin ich nicht so ganz fündig geworden und bislang hatte ich nur den Fall, dass der Beklagte verurteilt wurde, Zug um Zug gegen Herausgabe einer Sache einen bestimmten Geldbetrag zu leisten.

Nun aber genau anders herum. Wir haben einen Titel, der besagt, dass der Schuldner bestimmte Sachen herauszugeben hat, Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages.

Hat das schonmal wer gemacht, wie mache ich das am besten im Formular?

Und was ist mit der Zahlung, unser Mandant möchte diese selbstverständlich nicht vorher direkt an den Schuldner zahlen, da er befürchtet, dass das Geld dann weg ist. Kann ich das dann auch über den GVZ abwickeln?
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Anahid
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#2

18.01.2017, 12:41

Selbstverständlich kannst Du das über den GV abwickeln. Der Geldbetrag muss dann halt dem GV zur Verfügung gestellt werden.

Die Herausgabevollstreckung muss nicht per Formular durchgeführt werden. Ich würde mich aber mal mit dem zuständen GV in Verbindung setzen, wie Ihr das am besten löst.
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