Halli hallo, ich habe hier eine Zug um Zug Vollstreckung. Die Gegenseite soll das Auto meiner Mandantin zurücknehmen Zug um Zug gegen Zahlung von xy €, Verzug wurde im Urteil schon festgestellt, Gegenseite zahlt nicht, Vermögensauskunft abgegeben, es ist nix zu holen. Auto wird auch nicht abgeholt und gammelt auf dem Grundstück keiner Mandantin vor sich hin. Jetzt wollte ich den "offiziellen" Weg gehen und das Kfz durch den GVZ pfänden und verwerten lassen, dieser schrieb nun " in Anbetracht der ihm vorliegenden Informationen zum Pfandobjekt muss ich die Ausführung ablehnen. Zum einen ist ein Überschuss über die anfallenden Kosten nicht zu erwarten noch werde ich ein verkehrsuntüchtiges PKW pfänden und anbieten.
Können wir das KFZ nun verschrotten lassen? Also ohne dass der Schuldner vielleicht irgendwann mal auf die Idee kommt er hätte da noch irgendwelche Rechte oder so
Zug um Zug Vollstreckung Auto verschrotten?
- Anahid
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Selbstverständlich kannst Du das Auto verschrotten. Dann können aber aus dem Titel keine Rechte mehr hergeleitet werden.
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- paralegal6
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Steht ja da, Zug um Zug, kein Auto = kein “Tausch“
Standgebühren habt ihr nicht zufällig im Urteil?
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Genau so ist das.Jule69 hat geschrieben:Also kann dann auch die Geldforderung nicht mehr vollstreckt werden?
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