Zu viel gepfändet.... was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tami
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#1

09.11.2010, 10:17

Hallo zusammen!

Ich habe hier gerade ein Problem...

Ich bin nun im dritten Lehrjahr und mache nun Zwangsvollstreckungsaufträge immer auf die selbe Art und Weise (so, wie es mir nunmal hier beigebracht wurde). Ich buche bei der Erstellung eines ZV-Auftrags immer schonmal im Voraus die Kosten für den Gerichtsvollzieher ins Forderungskonto ein. Das hat man mir so gezeigt, man hat sich nie darüber beschwert, und ich habe es halt so fortgeführt.

Nun habe ich das so gemacht, dass die GVZ-Kosten (die wir ja noch nicht verauslagt haben, da der GVZ ja noch gar nicht ins Spiel kam) schonmal eingebucht wurden. Beim letzten Mal ist es dann so verlaufen:

ZV-Auftrag am 15.06.10:

Foko:
- (...) Hauptforderung
- (...) sämtliche Nebenkosten
- 15.06.10: GVZ-Kosten in Höhe von 30 € (!)

Dann ging das über die Verteilerstelle an den GVZ, der dann in zwei Etappen pfänden konnte. Der schrieb uns dann so in etwa: Meine Kosten habe ich bereits aus der Pfändung vereinnahmt, den Rest werde ich an euch überweisen.

Nun hat er uns aber Beträge überwiesen, wo die 30 €, die ich anfangs mit ins Foko genommen hatte, auch drin waren! Sprich: Der GVZ hat quasi seine Kosten zweimal gepfändet.

Was soll ich denn nun machen? Hatte meinen Chef gefragt, der meinte: "Joa, da haben wir zwei Möglichkeiten. Entweder wir behalten das Geld oder zahlen es halt aus!" und ging dann aus dem Sekretariat... da kam ich mir schon sehr hilflos vor. Mir legt man die Akte hin und ich soll immer für alles eine Lösung haben...

Kann mir jemand helfen?
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Liesel
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#2

09.11.2010, 10:23

Was ist das denn für eine Frage? Wenn ihr zuviel gepfändet habt, müßt ihr selbstverständlich den zuviel gepfändeten Betrag an den Schuldner zurückzahlen. :roll:

Frag doch deinen Chef mal, wie er den Einbehalt des Geldes rechtfertigen will.
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#3

09.11.2010, 10:25

Liesel hat geschrieben:Was ist das denn für eine Frage? Wenn ihr zuviel gepfändet habt, müßt ihr selbstverständlich den zuviel gepfändeten Betrag an den Schuldner zurückzahlen.
:zustimm
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katuscha
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#4

09.11.2010, 10:26

Seh ich wie Liesel, wobei ich eure Vorgehensweise bzgl. der GVkosten nicht verstehen kann, da diese doch nicht immer gleich sind.
Tami
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#5

09.11.2010, 10:35

katuscha hat geschrieben:Seh ich wie Liesel, wobei ich eure Vorgehensweise bzgl. der GVkosten nicht verstehen kann, da diese doch nicht immer gleich sind.
Ja, die sind nicht immer gleich. Das System bucht auch immer nur den "ungefähren" Betrag ein.

Ich werde das in Zukunft gar nicht mehr im Voraus einbuchen. Immerhin haben wir die Kosten ja auch noch nicht verauslagt.

Ich meine, letzten Endes ist es ja nicht mein Problem. Wenn der Chef das nicht auszahlen möchte, hafte ich nicht dafür, wenn die Prüfung später vor der Tür steht. (Ich würde es trotzdem nicht gut finden)

Wobei man ja auch sagen muss, dass das jetzt ziemlich blöd aussehen würde, wenn wir dem Schuldner noch was überweisen würden. Aber das wäre dann auch nicht mein Problem.
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#6

09.11.2010, 10:37

Tami hat geschrieben:Wobei man ja auch sagen muss, dass das jetzt ziemlich blöd aussehen würde, wenn wir dem Schuldner noch was überweisen würden. Aber das wäre dann auch nicht mein Problem.
Wieso sieht das blöd aus? Das ist sein Geld, das ihm zusteht und dass überpfändet wurde, liegt in dem Fall ja auch n bissi am GV, der das wohl übersehen hat.
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Goldlöckchen

#7

09.11.2010, 10:53

Das habe ich auch noch nie gehört, dass man Kosten einbucht, ehe sie entstanden sind.

Überzahlung an Schuldner auszahlen!
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#8

09.11.2010, 11:13

sowas nennt man "ungerechtfertigte Bereicherung" *malindenRaumwerf* :shock:

Wenn überzahlt ist, dann schleunigst Überzahlung an Schuldner erstatten.

Und Kosten deren genaue Höhe ihr a) nicht kennt und b) noch nicht verauslagt habt gehören nie nich ins Forderungskonto. Dafür steht ja der Satz drunter "Hinzu kommen die Kosten für etwaige Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten".
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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gkutes

#9

09.11.2010, 11:19

ich persönlich finde das ja eine ziemlich gute Idee, die Kosten des GV schon mal mit ins Foko aufzunehmen :D
ABER-wenn ich was zu viel habe, muss ich es zurückzahlen. Ganz klare Sache
Gina

#10

09.11.2010, 11:27

Ich hab das früher auch so gemacht: Geschätzte Gerichtsvollzieherkosten.

Verkehr ist daran nichts. Verkehrt ist es nur, zuviel gezogenes Geld einzubehalten. Der Schuldner wird´s verschmerzen, dass er erstmal zuviel gezahlt hat und nun - nachdem sein Gläubiger ewig auf sein Geld warten musste - ruckzuck eine Rückerstattung des überzahlten Betrages bekommt.
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