zu spät für Kontoschutzantrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Majo
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#1

29.09.2008, 16:29

unsere Mandantin schmeißt uns JETZT *Kopfschüttel* einen Pfüb in den Briefkasten, der ihr und Ihrer Bank schon am 05.09. zugestellt wurde.
Sie erhält wohl lediglich Leistungen nach dem SGBII (Bewilligungsbescheid liegt bei). Ob ein weiteres Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, weiß ich grade noch nicht.

Die Bank kehrt ja nach der 2-Wochenfrist das Guthaben an den Gläubiger aus, Sozialleistungen kann man ja bis zum 7. Werktag abheben.

Kann ich jetzt noch einen Kontoschutzantrag für die Mdt stellen oder ist die Möglichkeit mit der 2-Wochenfrist auch verstrichen?

Unsere Mandantin ist dazu noch schlecht zu erreichen, so dass ich im Moment gar nicht weiß, was ich machen soll...
JonesJess
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#2

29.09.2008, 16:31

ich denke da ist nichts mehr zu machen. Wenn die Bank das Geld nach 2 Wochen auskehrt, ist es eh schon an den Gläubiger gegangen!
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Majo
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#3

29.09.2008, 16:32

mir geht´s auch um die nächsten Monate.
Aber da ist es doch dann so, dass die Mandantin bis zum 07. eines Monats dort sein muss, oder?
JonesJess
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#4

29.09.2008, 16:36

ja, das ist richtig. Weißt Du, ob der Gläubiger durch diese eine zahlung nun schon befriedigt wurde oder ob mit weiteren Pfändungen zu rechnen ist? Ist da überhaupt Zahlung raus oder hat die Mdtin schon vorher das Geld abgehoben.

Würde trotzdem Kontoschutzantrag stellen.
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Pepsi
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#5

29.09.2008, 16:39

na die ist ja doof... arrrg da hätte sie noch das Geld abheben können. Sonst sind doc die Schuldnr immer so schlau

natürlich kannst du für die folgenden MOnate noch den Antrag stellen, nur das jetzige Geld ist weg (hat die Bank noch gar nicht überwiesen?!? FA war doch längst). Solltest dich mit dem Antrag bereilen, der 7. is bald. Evtl. einstweiligen Einstellungs-antrag mitstellen
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#6

29.09.2008, 16:41

würd mich ja gern beeilen, hab aber leider null Infos von Mdt...
Würde da schon gerne nochmal mit ihr vorher reden, nicht dass ich mich da blamier, weil sie schon irgendwas veranlasst hat oder Geld abgehoben oder so hat...
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Pepsi
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#7

29.09.2008, 17:07

jo is richtig... hast du keine handynr? ansonsten schick ihr n brief, dass sie sich dringend melden soll!
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PeeDee
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#8

29.09.2008, 17:12

Naja, Dein Eifer in allen Ehren... aber wenn Mandanten mal so gar nicht mitwirken sind unseren Möglichkeiten auch Grenzen gesetzt.

Ehrlich gesagt, würde ich (in Absprache mit Cheffe) das erstmal alles liegen lassen, bis ich die erreicht habe.
Ich meine, Du machst Dir dann eine Menge Arbeit und hinterher gibts keine Gebühren weil sie das nicht wollte oder meint, sie hätte keinen Auftrag erteilt etc.
Wenn es bei den Mandanten dann wieder brennt, dann kommen die schon angelaufen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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#9

29.09.2008, 18:41

was hat sie denn überhaupt gesagt/geschrieben?!?
HIMI
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#10

29.09.2008, 19:13

vermutlich gar nichts. Das geht nach der Devise: Anwalt, mach da mal irgendwie was sinnvolles...
ich glaub mich knutscht ein Elch
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