Zinsen und Bankgebühren vZV??? HILFE

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

05.10.2007, 12:10

Ich brauch dringend Hilfe!

Hab hier ein vZV und wollte eigentlich 70,00 € Bankgebühren mit einbeziehen, weil der Mandant sein Konto überziehen musste, da die Arbeitgeber nicht gezahlt haben. Wie krieg ich das da mit rein? Einfach auf die Hauptforderung? Oder Zinsen erhöhen?

Hab so ein blödes Formular, da passt nichts mehr rein!

Gruß
Janin

#2

05.10.2007, 12:12

nimm die 70,00 € ganz normal als nebenforderung "bankgebühren" mit ins foko.
StineP

#3

05.10.2007, 12:28

Würde ich auch so machen. ISt ja ein nachweisbarer "Schaden"
Gast

#4

05.10.2007, 14:03

O.k., super, danke euch!
Gast

#5

05.10.2007, 14:55

Wenn jetzt zufällig noch jemand weiß, ob das vZV auch ohne Prozessbevollmächtigten rausgehen kann, kann ich beruhigt ins WE rutschen??
Minimaus

#6

05.10.2007, 14:59

Wie ohne Prozessbevollmächtigten?
Gast

#7

05.10.2007, 15:01

Ohne Anwalt mein ich.

Für´s Mahnverfahren braucht man ja auch keinen Anwalt.
Minimaus

#8

05.10.2007, 15:04

Wieso braucht man fürs Mahnverfahren keinen Anwalt? Ich versteh die Frage irgendwie nicht.
Gast

#9

05.10.2007, 15:06

Einen Mahnbescheid kannst du auch beantragen, wenn du keinen Anwalt hast, nur als Antragsteller, du brauchst keinen Rechtsanwalt, auch vor Gericht kannst du dich selbst vertreten und ich will wissen, ob das beim vZV auch so ist.
Minimaus

#10

05.10.2007, 15:09

Willst Du einen privat machen? Um ein VzV zu machen, brauchst Du ja einen Titel und der wurde doch durch nen Anwalt erworben, oder nicht?
Gesperrt