Zinsen nach Hinterlegung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
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#1

05.07.2009, 22:40

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Der erstinstanzliche Urteilsbetrag wurde zzgl. Zinsen bis zum Hinterlegungstag, RA-Kosten für ZV-Auftrag über einen GV vom Beklagten hinterlegt. Die zweite Instanz wurde nun durch berufungsabweisenden Beschluss beendet. Somit ist der Urteilsbetrag an unseren Mandanten auszuzahlen. Meine Frage: Laufen die Zinsen vom Hinterlegungstag bis zum Auszahlungstag weiter? Also können wir die Zinsen für diesen Zeitraum noch nachfordern? Die Gegenseite hat ja gezahlt. Aber unser Mandant hat das Geld eben noch nicht bekommen.
Ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine...

Danke schonmal!
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gabrielle
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#2

06.07.2009, 09:08

nein, die Leistung ist doch erfolgt. Das ist der Unterschied zur Sicherungsvollstreckung. Hättet ihr das zweitinstanzliche Urteil abgewartet und dann die Vollstreckung eingeleitet, so wären die Zinsen bis dato zu berechnen. So jedoch nicht.
Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
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#3

06.07.2009, 20:40

gabrielle hat geschrieben: Das ist der Unterschied zur Sicherungsvollstreckung.
mh, wir haben aber einen Antrag auf Sicherungsvollstreckung gestellt. Und dann ist der GVZ zum Schuldner hingegangen und er hat den Urteilsbetrag + Zinsen + Kosten hinterlegt.
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