Zahlungseingang nach Einleitung der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#1

25.06.2009, 08:50

Guten Morgen zusammen,

ich habe heute einen Fall, wie ich ihn so noch nicht hatte:

Aus dem mir vorliegenden Titel habe ich am 22.06.2009 die Zwangsvollstreckung eingeleitet, da keine Zahlung eingangen ist. Gestern, also zwei Tage später ging die Schuldnerzahlung ein. Ich wies den Schuldner darauf hin, dass ich bereits am 22.06.2009 die ZV eingeleitet habe. Nachweislich des mir übersandten Kontoauszuges war das Konto des Schuldner mit der an uns geleisteten Zahlung am 17.06.2009 belastet. Warum die Zahlung erst am 22.06.2009 bei uns einging, weiß ich nicht. Schuldner stellt sich quer, auch die ZV-Kosten zu zahlen, weil er ja schon vor Einleitung überwiesen hat.

Was ist denn jetzt maßgeblich? Die Kontobelastung des Schuldners oder der Zahlungseingang bei uns?


VG Rapunzel
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nephele
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#2

25.06.2009, 08:54

wann war den frist zur zahlung?
ich weiß es nicht mit sicherheit, aber ich würde sagen, wenn die frist zur zahlung furchtlos verstrichen ist und ihr dann die ZV eingeleitet habt, muss er die kosten zahlen...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Kasimir1603
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#3

25.06.2009, 09:02

Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf Eurem Konto! Bei Überweisungen muss man immer mit einem "Bankweg" von ca. 2 Tagen rechnen.

Wann war den Zahlungsfrist?

Wäre ja noch schöner, wenn man - bevor man ZV einleitet erstmal noch beim Schuldner anfragen muss, ob die gnädigen Damen/Herren denn den Betrag nicht vielleicht grade heute angewiesen haben.

Ich würde den GVZ ausfindig machen und aktuelles Foko hinschicken mit dem Hinweis, dass jetzt nur noch so und soviel offen ist (Kosten ZV) und GVZ-Kosten. Fertisch.
Zuletzt geändert von Kasimir1603 am 25.06.2009, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
Ciao Kasi

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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Goldlöckchen

#4

25.06.2009, 09:02

Frist hatte ich keine gesetzt; habe nach Erhalt des Titels die ZV eingeleitet.
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Kasimir1603
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#5

25.06.2009, 09:03

Was für ein Titel und wann dem Schuldner zugestellt?
Ciao Kasi

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Goldlöckchen

#6

25.06.2009, 09:12

Es war ein Vollstreckungsbescheid.
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Kasimir1603
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#7

25.06.2009, 09:15

Die zwei Wochen Einspruchsfrist hast Du abgewartet und dann quasi vollstreckt, oder? Wann wurde VB zugestellt?

Wenn Du die zwei Wochen abgewartet hast, dann muss er die Kosten der ZV zahlen.
Ciao Kasi

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Goldlöckchen

#8

25.06.2009, 09:35

Aber die 2-Wochenfrist ist doch keine erneute Zahlungsfrist für den Schuldner. Die Frist ist doch nur dazu da, dass sich der Antragsgegner gegen einen ungerechtfertigten Vollstreckungsbescheid wehren kann.
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romex
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#9

25.06.2009, 09:49

Mitteilung an GVZ (am Besten sofort per Fax), dass dann und dann die Zahlung in Höhe von ... EUR bei Euch eingegangen ist. Punkt!!! Den Rest erledigt der GVZ! Da kann sich der Schuldner biegen, wie er will!
Liebe Grüße,
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Goldlöckchen

#10

25.06.2009, 10:06

So mache ich es jetzt auch. Vielen Dank für Eure Hilfe :>
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