Zahlungseingang nach Einleitung der ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#11

25.06.2009, 10:20

@Rapunzel

Fakt ist, Du hast einen sofort vollstreckbaren Titel. Wir warten i.d.R. immer noch die 2 Wochen ab und vollstrecken ggf. dann. Muss man ja aber nicht. Also kann Dir das wirklich alles wurscht sein und er muss die Kosten auf jeden Fall tragen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten