Zahlung an Schuldner trotz ruhendem Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gast

#1

28.05.2008, 11:39

Hallo,
weiß jemand wie es aussieht, ob ein Drittschuldner an den Schuldner auszahlen darf, wenn ein Pfüb vorliegt, der vom Gläubiger ruhend gestellt wurde?
Gibt es zu diesem Thema etwas in der Literatur?
Vielen Dank vorab schon einmal für jede Antwort.

Gruß Clover
:wirr
cully
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#2

28.05.2008, 11:45

Wenn der PfÜB ruhend gestellt oder ausgesetzt wird, kann der DS meines Erachtens Zahlung an den SU leisten, da ja die Wirkung der Pfändung vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde. Literatur kann ich Dir aber leider keine benennen...
HIMI
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#3

28.05.2008, 11:48

... natürlich kann der Drittschuldner an den Schuldner leisten, wenn der PfÜB ruht, das ist doch Sinn der Sache.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Gast

#4

28.05.2008, 11:50

Bin der gleichen Meinung. Vielen Dank!
blackswan

#5

28.05.2008, 11:52

:zustimm

sonst brauche ich ja auch den Pfüb nicht ruhen lassen, wird ja idR gemacht wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, der pfüb bliebt bestehen damit ich gleich vollstrecken kann (falls was zu holen ist), wenn Ratenzahlungen ausblieben
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#6

28.05.2008, 12:01

:zustimm blackswan
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:pcwink

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